Alte Öl- und Gasfelder als Zukunftsprojekt: Österreich plant CO2-Endlager

08.10.2026


Österreich wird seine Klimaziele nach Einschätzung führender Forscher ohne CO2-Speicherung nicht erreichen. Bei sogenannten unvermeidbaren Emissionen aus Industrieprozessen wie Müllverbrennung oder Zementproduktion sei die Abscheidung und Einlagerung von Kohlendioxid technisch notwendig, argumentieren Johannes Schmidt von der Universität für Bodenkultur Wien (Boku) und Michael Ornetzeder von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). „Wir dürfen netto keine zusätzlichen Emissionen in die Atmosphäre einbringen, das ist physikalische Realität“, sagt Schmidt. CO2-Vermeidung bleibe zwar die zentrale Klimaschutzstrategie, doch für einige Sektoren gebe es derzeit keine praktikable Alternative zu Carbon Capture and Storage (CCS).

Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat vergangene Woche ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das das seit 2011 geltende Verbot der CO2-Speicherung aufheben und entsprechende Projekte in Österreich überhaupt erst ermöglichen soll. Im Fokus stehen vor allem frühere Öl- und Gasfelder rund um Wien, in Niederösterreich und in Oberösterreich als potenzielle Speicherstätten. Bestehende Industrieanlagen müssten mit Abscheidetechnologien nachgerüstet werden, um das CO2 vor Ort zu erfassen und anschließend in geeignete geologische Formationen zu verbringen.

Ökonomisch ist CCS für die Industrie ein massiver Eingriff: Die Kosten pro Tonne abgeschiedenem und gespeichertem CO2 dürften nach Einschätzung der Forscher nicht unter 200 Euro liegen. Dennoch sehen sie kaum Alternativen, wenn energieintensive Betriebe im Land gehalten und gleichzeitig Klimaneutralität erreicht werden sollen. Branchen mit hohen, schwer vermeidbaren Emissionen hätten „keine Chance, das anders zu machen“, sagt Schmidt. Ohne eigene Speicheroption drohe mittelfristig ein Standortnachteil gegenüber Ländern, die entsprechende Infrastrukturen bereits aufbauen.

Ein im April 2026 veröffentlichtes Whitepaper der ÖAW, an dem Schmidt und Ornetzeder mitgearbeitet haben, beleuchtet offene Fragen des Carbon Managements in Österreich – vom Umgang mit CO2-Strömen bis zu regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Forscher sehen die Idee, heimische Emissionen durch den Zukauf von Zertifikaten aus anderen EU-Staaten auszugleichen, in den kommenden Jahren als wenig realistisch an. Diese Länder müssten dafür nicht nur selbst klimaneutral werden, sondern zusätzlich erhebliche Negativemissionen erzielen. Vor diesem Hintergrund wird die geplante Aufhebung des Speicherverbots zu einem zentralen Baustein der österreichischen Klimastrategie.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.