Barclays bleibt vorsichtig, JPMorgan sieht Potenzial: Henkel und der Olaplex-Deal

27.03.2026


Henkel schärft sein Profil im globalen Geschäft mit professioneller Haarpflege und greift dafür tief in die Kasse: Der Konsumgüterkonzern hat eine Vereinbarung zum Kauf des US-Haarpflege-Spezialisten Olaplex für 1,4 Milliarden US-Dollar geschlossen. Nach Angaben aus dem Markt wurde der Deal vom Management von Olaplex gebilligt, auch der Finanzinvestor Advent als größter Anteilseigner hat zugestimmt. An der Börse reagierten Anleger mit leichten Kursgewinnen bei der Henkel-Aktie, die sich damit gegen den schwächeren Gesamtmarkt behauptete.

Analysten bewerten die Transaktion unterschiedlich. Die britische Investmentbank Barclays bestätigte ihr Votum „Equal Weight" für Henkel mit einem Kursziel von 75 Euro und stuft den Zukauf angesichts der schwachen Geschäftsentwicklung von Olaplex seit dem Börsengang als riskant ein. Der dpa-AFX zufolge verweist Analyst Warren Ackerman in einer Studie darauf, dass die Performance von Olaplex seit Listing enttäuscht habe und damit die Gefahr berge, dass Henkel für ein angeschlagenes Geschäftsmodell bezahlt. Olaplex war 2021 an die Börse gegangen; die Aktie ist seitdem deutlich unter Druck geraten.

JPMorgan zeigt sich dagegen offener für mögliche positive Effekte. Analystin Celine Pannuti sieht in dem Erwerb die Chance, Henkels ohnehin starke globale Position im Friseursalon-Geschäft weiter auszubauen. Durch die Marke Olaplex könnten neue Märkte erschlossen und Margen gesteigert werden, heißt es. Dem stehen jedoch deutliche Belastungsfaktoren gegenüber: Der Umsatz von Olaplex ist in den vergangenen drei Jahren massiv unter Wettbewerbsdruck geraten, und das Management hatte Anleger jüngst vor einem schwachen ersten Quartal gewarnt – ein Hinweis auf anhaltende operative Herausforderungen.

Bereits vor Abschluss der Vereinbarung hatte die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, Henkel befinde sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit Olaplex über einen Kaufpreis von rund 2 US-Dollar je Aktie. Zum Zeitpunkt des Berichts lag der Kurs deutlich darunter bei 1,33 US-Dollar, was einem Marktwert von etwa 890 Millionen Dollar entsprach. Eine endgültige Entscheidung sei damals noch nicht gefallen gewesen, und beide Seiten hatten Anfragen nach Stellungnahmen zunächst unbeantwortet gelassen. Mit der nun vereinbarten Transaktion setzt Henkel trotz der jüngsten Kurs- und Umsatzschwäche von Olaplex auf einen strategischen Ausbau seines Haarpflegeportfolios – ein Schritt, der erhebliche Integrations- und Turnaround-Arbeit erfordern dürfte.

Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke: Spielräume der Mitgliedstaaten eng begrenzt

30.03.2026


Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.

Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.

Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.

Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.