
Im Kanton Basel-Stadt ist es zu einer bemerkenswerten Panne bei der elektronischen Stimmabgabe gekommen. Wie die Behörden mitteilten, konnten rund 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgewertet werden, da technische Probleme bei der Verwendung von USB-Sticks die Entschlüsselung der digitalen Urne verhinderten. Betroffen sind vor allem Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit Behinderungen, die für die E-Voting-Methode zugelassen waren.
Die Staatskanzlei des Kantons gab bekannt, dass trotz mehrerer Versuche von IT-Experten das Problem nicht behoben werden konnte. "Man verwendet drei USB-Sticks, auf allen ist der richtige Code, aber keiner funktioniert", erklärte Regierungssprecher Marco Greiner. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Problemlösung vorläufig eingestellt, nachdem alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Die Panne wirft Fragen zur Zuverlässigkeit elektronischer Wahlsysteme auf, obwohl der Kanton betont, dass keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe. Andere Kantone wie Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von dem Problem nicht betroffen, und es gebe keine Hinweise auf Manipulation durch Dritte. Die Behörden schliessen menschliches Fehlverhalten als Ursache nicht aus und kündigten eine sorgfältige Analyse an.
Für die betroffenen Stimmberechtigten hat die Panne konkrete Konsequenzen. Die im Elsass lebende Auslandschweizerin Christine D'Souza kündigte rechtliche Schritte an und kritisierte die späte Information durch die Behörden. Die Staatskanzlei rief Betroffene zwar dazu auf, alternative Stimmabgabemöglichkeiten zu nutzen, räumte aber ein, dass dies für Auslandschweizer meist nicht realistisch sei. Die genauen Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis werden erst nach der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundesrat am 21. März vollständig klar werden.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.