Bosch führt erneut Patentranking in Deutschland an

11.03.2026


Baden-Württemberg behauptet sich erneut als das innovativste Bundesland Deutschlands. Laut dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) reichten Unternehmen und Erfinder aus dem Südwesten im vergangenen Jahr 15.161 Patente ein. Trotz eines leichten Rückgangs um 2,2 Prozent liegt das Land damit klar vor Bayern, das mit 12.575 Anmeldungen den zweiten Rang belegt. Diese Zahlen unterstreichen die anhaltende Innovationskraft der Region im Bundesländervergleich.

Eine zentrale Rolle für diese Spitzenposition spielt die Automobilindustrie. Die Liste der Unternehmen mit den meisten Patentanmeldungen wird erneut von Bosch angeführt. Der Technologie- und Zulieferkonzern meldete 4.109 Patente beim DPMA an. Auf Platz zwei folgt der Stuttgarter Autohersteller Mercedes-Benz mit 2.726 Anmeldungen. Die Top Ten der anmeldefreudigsten Unternehmen setzen sich ausschließlich aus Automobilherstellern und -zulieferern zusammen, darunter auch Porsche und ZF Friedrichshafen.

Bosch führt diese Rangliste seit Jahren an. Stefan Hartung, Vorsitzender der Geschäftsführung von Bosch, kommentierte die Zahlen und verwies auf die Bedeutung von Innovationen und Spitzentechnologie als Säulen der 140-jährigen Unternehmensgeschichte. Die Innovationskraft zeige sich kontinuierlich in den Patentanmeldungen. In Europa zählt der Konzern ebenfalls zu den Top-Anmeldern für Patente und hält in Deutschland etwa 120.000 aktive Schutzrechte.

Die hohe Zahl der Patentanmeldungen aus Baden-Württemberg wird der breiten Aufstellung von Unternehmen wie Bosch als weltweit tätige Technologieunternehmen zugeschrieben. Die Konzentration der Automobilbranche in der Region trägt maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Die DPMA-Statistik zeigt, dass rund 30 Prozent aller Patentanmeldungen von den zehn anmeldefreudigsten Unternehmen stammen, die allesamt der Automobilindustrie angehören.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.