Die FDP steuert nach einer Serie herber Wahlniederlagen auf einen offenen Machtkampf an der Parteispitze zu. Der nordrhein-westfälische Landes- und Fraktionsvorsitzende Henning Höne bewirbt sich um den Bundesvorsitz und fordert damit Amtsinhaber Christian Dürr heraus. Auf dem Bundesparteitag Ende Mai dürfte es zu einer Kampfkandidatur kommen. Höne verknüpft seine Bewerbung mit dem Versprechen eines „Neuanfangs“ und fordert einen personellen wie strategischen Neustart der Liberalen.
Hintergrund ist der angekündigte kollektive Rücktritt des bisherigen Bundesvorstands nach den desaströsen Ergebnissen bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo die FDP zuletzt nur 2,1 Prozent der Stimmen holte. Höne, der bereits seit dem Parteitag nach der verlorenen Bundestagswahl 2025 dem Bundesvorstand angehört, kritisiert, man habe eine „strategische Neuaufstellung“ zu lange hinausgezögert. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ machte er deutlich, dass dieser Neustart aus seiner Sicht ohne Dürr an der Spitze erfolgen müsse: Auf die Frage, ob der bisherige Parteichef noch einem künftigen Bundesvorstand angehören solle, antwortete er mit einem klaren Nein.
Dürr wiederum signalisiert, dass er seinen Kurs fortsetzen will und erneut für den Vorsitz kandidiert. Im Gespräch mit dem „Spiegel“ beschrieb er sein Angebot als eine FDP „als optimistische Reformkraft mit klar marktwirtschaftlichem Kurs“. Erfolgreich sei die Partei immer dann gewesen, wenn sie „die relevanten Fragen der Zeit mit klassisch liberalen Antworten“ in den Mittelpunkt gestellt habe. Heute seien dies vor allem die wirtschaftlichen Sorgen von Millionen Menschen. Der bisherige Bundesvorstand mit Dürr an der Spitze hatte Anfang der Woche beschlossen, geschlossen zurückzutreten und sich zum Teil auf dem Parteitag erneut zur Wahl zu stellen.
Aus dem Rennen ist dagegen Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Die Europa-Abgeordnete hatte ihren Hut nur für den Fall einer Doppelspitze in den Ring geworfen, die eine Satzungsänderung mit Zweidrittelmehrheit erfordern würde. Eine solche Mehrheit sei derzeit nicht absehbar, sagte sie dem „Spiegel“ und zog ihre Ambitionen zurück. Stattdessen stellt sie sich hinter Höne: Seine Kandidatur habe ihre „volle Unterstützung“, erklärte die 68-Jährige. Höne lehnt wie Dürr ein Führungsduo ab und betont, sein Angebot sei eines, „das ich allein mache“. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen, der bereits mit Forderungen nach einer „Neuaufstellung“ aufgetreten ist, unterstreicht damit seinen Anspruch auf mehr Einfluss in der geschwächten Bundespartei.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.