Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.

Lufthansa stellt sich auf eine längere Phase hoher Treibstoffpreise infolge des Iran-Kriegs ein und erwägt die Stilllegung eines spürbaren Teils ihrer Flotte. Konzernchef Carsten Spohr ließ auf einer kurzfristig einberufenen virtuellen Mitarbeiterversammlung verschiedene Szenarien durchspielen, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Teilnehmer berichtet. Demnach könnte die Airline 20 Flugzeuge am Boden lassen, im Extremfall sogar bis zu 40 Jets. Offiziell wollte das Unternehmen die Angaben nicht kommentieren.
Die diskutierten Maßnahmen würden einer Reduzierung der angebotenen Sitzplatzkapazität um 2,5 Prozent bei 20 beziehungsweise um 5 Prozent bei 40 Maschinen entsprechen. Betroffen wären vor allem ältere Flugzeugtypen, die wegen ihres hohen Verbrauchs ohnehin kurz vor der Ausmusterung stehen. Auf der Streckenseite nimmt das Management laut den Berichten vor allem ertragsschwache Verbindungen in Europa in den Blick. Ziel ist es, die Flotte an eine mögliche schwächere Nachfrage anzupassen.
Hintergrund der Überlegungen sind stark gestiegene Kerosinpreise, die der Lufthansa trotz Absicherungsgeschäften erheblich zu schaffen machen. Zwar hat der Konzern nach Angaben Spohrs rund 80 Prozent seines Treibstoffbedarfs gegen Preisschwankungen abgesichert. Für die nicht gedeckte Restmenge rechnet das Management jedoch mit Mehrkosten von rund 1,5 Milliarden Euro. Spohr machte intern deutlich, dass die Airline deshalb um höhere Ticketpreise nicht herumkomme.
Mit steigenden Preisen rechnet das Unternehmen zugleich mit einer abnehmenden Reiselust seiner Kundschaft. „Das wiederum wird sich auf die Nachfrage auswirken, es werden weniger Menschen reisen“, wird Spohr zitiert. Mit Blick auf die Unsicherheiten im Nahen Osten betonte der Lufthansa-Chef, man wolle „früh vorbereitet“ sein. Die nun diskutierten Flotten- und Streckenanpassungen sollen der Airline Spielräume geben, um auf eine mögliche Kombination aus Kostenanstieg und Nachfragerückgang reagieren zu können.