Corporate Governance bestimmt Übergangsphase bei Leonteq-Führung

10.03.2026


Beim Zürcher Derivate-Spezialisten Leonteq kommt es vorerst nicht zum geplanten Wechsel im VR-Präsidium. Der Anfang März nominierte Felix Oegerli wird sich an der Generalversammlung vom 1. April 2026 nicht zur Wahl stellen, wie das Unternehmen mitteilte. Hintergrund ist der Rückzug der Ankeraktionärin Raiffeisen, die einen grossen Teil ihrer Position an eine Aktionärsgruppe verkauft, der Oegerli angehört.

Aus Gründen der Corporate Governance hat Oegerli entschieden, sich bis zum Abschluss dieser Transaktion und dem Erhalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen nicht zur Wahl zu stellen. Die Genehmigungen werden zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Damit verschiebt sich die ursprünglich vorgesehene Wahl eines neuen Präsidenten auf unbestimmte Zeit.

Stattdessen hat sich der amtierende VR-Präsident Christopher Chambers bereit erklärt, sich an der Generalversammlung zur Wiederwahl zu stellen und das Präsidium während einer Übergangsphase weiterzuführen. Auch Vizepräsident Philippe Weber bleibt vorerst im Amt. Beide werden sich "für eine Übergangszeit" zur Wiederwahl stellen, und zwar bis zum Abschluss der Transaktion. Dementsprechend soll noch in diesem Jahr eine ausserordentliche Generalversammlung zur Wahl eines neuen Präsidenten stattfinden.

Parallel zu diesen Entwicklungen baut Leonteq seinen Verwaltungsrat um. Der Generalversammlung werden Barbara Heller und Jürg Steiger als neue unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats vorgeschlagen. Gleichzeitig wird sich die bisherige Verwaltungsrätin Susana Gomez Smith nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Falls Heller und Steiger gewählt werden, wird der Verwaltungsrat künftig aus sieben unabhängigen Mitgliedern bestehen. Die ordentliche Generalversammlung findet am 1. April 2026 statt.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.