Corporate-Governance-Update: Nova Property ergänzt Verwaltungsrat um Immobilienprofi

27.03.2026


Die Nova Property Fund Management AG verstärkt ihren Verwaltungsrat mit einem ausgewiesenen Immobilienfonds-Spezialisten: An der ordentlichen Generalversammlung vom 26. März 2026 haben die Aktionäre Thomas Vonaesch neu in das Aufsichtsgremium gewählt. Der Verwaltungsrat setzt sich damit aus Catrina Luchsinger Gähwiler (Präsidentin), Bruno Räss (Vizepräsident), Katrin Eggenberger, Raymond Rüttimann und Thomas Vonaesch zusammen.

Vonaesch bringt jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Immobilienfonds, Asset Management und strategische Führung in das Gremium ein. Er ist seit Juli 2019 Verwaltungsratspräsident der Helvetia Asset Management AG in Basel. Zuvor war er über mehr als 30 Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen im Immobilienfondsbereich der Credit Suisse Funds AG tätig, unter anderem als Leiter Real Estate Fund Management und Mitglied der Geschäftsleitung.

In dieser Funktion verantwortete Vonaesch die Lancierung neuer Immobilienfonds, begleitete Fondsfusionen und fungierte als Gewährsperson gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Von 2002 bis 2019 war er zudem Fondsmanager des grössten Immobilienfonds der Credit Suisse. Ergänzt wird sein Profil durch Mandate in Branchenorganisationen: Zwischen 2017 und 2022 gehörte er dem Fachausschuss «Immobilienfonds» der Asset Management Association Switzerland an.

Darüber hinaus war Vonaesch von Januar 2022 bis April 2024 Mitglied des Verwaltungsrats der Credit Suisse Funds AG und Vorsitzender des Ausschusses Real Estate Funds. Nova Property erwartet, dass er mit seiner Expertise und seinem breiten Beziehungsnetz die weiteren Wachstumsschritte des Unternehmens unterstützt. Verwaltungsratspräsidentin Catrina Luchsinger bezeichnet ihn als profilierten Experten, der das bestehende Gremium in zentralen Fragen der Immobilienfonds- und Asset-Management-Strategie ergänzen soll.

Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.