
Die deutschen Exporte sind mit einem Rückschlag ins Jahr 2026 gestartet. Im Januar wurden Waren im Wert von 130,5 Milliarden Euro ausgeführt, ein Minus von 2,3 Prozent gegenüber dem starken Vormonat Dezember, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit fiel der Rückgang stärker aus als von Analysten erwartet, nachdem die Ausfuhren im Dezember noch um rund vier Prozent zugelegt hatten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2025 legten die Exporte lediglich um 0,6 Prozent zu.
Besonders deutlich waren die Einbrüche in zwei wichtigen Absatzregionen. Die Ausfuhren in die EU-Staaten schrumpften um 4,8 Prozent zum Vormonat auf 71,6 Milliarden Euro. Noch gravierender war der Rückgang im Geschäft mit China: Die Exporte in die Volksrepublik brachen um gut 13 Prozent auf 6,3 Milliarden Euro ein. Als positiver Gegenpol erwies sich das wichtigste Exportland USA, wo die Ausfuhren kräftig um 11,7 Prozent auf 13,2 Milliarden Euro stiegen – trotz der anhaltenden Zollstreitigkeiten unter Präsident Donald Trump.
Parallel zu den Exporten gingen auch die deutschen Importe zurück, und zwar sogar noch stärker. Im Januar wurden Waren im Wert von 109,2 Milliarden Euro eingeführt, ein Minus von 5,9 Prozent gegenüber Dezember und 4,0 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Für das Gesamtjahr 2025 hatten die deutschen Exporte dank eines robusten Dezembers erstmals seit zwei Jahren wieder ein leichtes Plus verzeichnet. Für 2026 erwartet der Außenhandelsverband BGA ein Wachstum von lediglich 0,6 Prozent.
Die Stimmung in der Exportbranche hatte sich zuletzt leicht aufgehellt. Die Ifo-Exporterwartungen stiegen im Februar in den positiven Bereich auf plus 2,6 Punkte, nach minus 0,8 Punkten im Januar. Ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser sprach von "etwas Rückenwind". Allerdings, so hieß es zu den Daten, die noch vor Beginn des Iran-Kriegs veröffentlicht wurden, könne von einer breiten Erholung noch keine Rede sein. Die Eskalation im Nahen Osten und die dadurch gestiegenen Ölpreise, die den Transport von Waren verteuern, belasten die Exportnation Deutschland zusätzlich. BGA-Präsident Dirk Jandura warnte: "Der deutsche Außenhandel startet schwach ins neue Jahr – und die Risiken nehmen weiter zu."

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.