Essenszusteller im Visier: Strengere Auflagen für E-Mopeds in Wien

08.10.2026


Wien verschärft den Umgang mit sogenannten E-Mopeds deutlich. Mit 1. Oktober treten neue Vorschriften in Kraft, die den rechtlichen Rahmen für die bisher weitgehend unregulierten, mopedähnlichen Elektrofahrzeuge grundlegend ändern. Kernstück der Reform ist ein Verbot auf Radwegen: E-Mopeds müssen künftig auf der Straße fahren und werden rechtlich näher an klassische Motorfahrzeuge herangeführt.

Die Neuregelung bringt für Besitzer eine Reihe zusätzlicher Pflichten. E-Mopeds benötigen eine Straßenzulassung, ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Vorgeschrieben sind außerdem eine regelmäßige technische Begutachtung, das bekannte „Pickerl“, sowie Helmpflicht. Lenkerinnen und Lenker müssen einen entsprechenden Führerschein vorweisen. Die Stadt verweist zur Begründung unter anderem auf Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, wonach ein großer Teil der Fahrzeuge deutlich schneller als die bislang zulässigen 25 km/h unterwegs ist, sowie auf das im Vergleich zu Fahrrädern höhere Gewicht.

Die Einhaltung der Vorgaben soll in Wien streng überwacht werden. Polizei und die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen kündigen gemeinsame Schwerpunktaktionen an. Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl spricht von klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten sollen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, will die Polizei die Weiterfahrt untersagen und Anzeige erstatten. Die Höhe möglicher Strafen richtet sich nach Art des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, betont, Radwege seien keine Ausweichstrecken für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr bestimmt sind.

Politische Rückendeckung kommt aus dem Verkehrsressort der Stadt. Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte sich bereits zuvor für eine Verbannung der E-Mopeds von den Radwegen eingesetzt. Die Fahrzeuge seien in vielen Fällen zu schnell unterwegs und stellten aufgrund ihres Gewichts eine Gefahr für Radfahrende und Fußgänger dar, argumentiert sie. In der Praxis besonders betroffen ist die Zustellbranche: Bisher wurden die – bislang zulassungsfreien – Elektro-Mopeds in Wien häufig von Essenszustellern genutzt. Branchenvertreter und Interessensorganisationen verweisen darauf, dass es in vielen Fällen keine kurzfristig praktikablen Möglichkeiten gibt, die neuen Anforderungen vollständig zu erfüllen und eine Zulassung zu erlangen, was zahlreiche bisher genutzte Fahrzeuge faktisch entwerten könnte.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.