EU-Verträge und Ständemehr: Juristen, Historiker und Politologen liefern Munition für Parlamentsdebatte

30.03.2026


Die Frage, nach welchen Spielregeln die Schweiz über das neue Vertragspaket «Bilaterale III» mit der EU abstimmen soll, entwickelt sich zum zentralen Konflikt der Europapolitik. Im Fokus steht nicht der Inhalt der Abkommen, sondern das Verfahren: Reicht ein einfaches Volksmehr, oder braucht es zusätzlich das Ständemehr, also die Zustimmung der Mehrheit der Kantone? In einem selten öffentlich geführten Hearing der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) legten fünf Fachleute aus Rechtswissenschaft, Geschichte und Politologie offen, wie grundlegend diese Entscheidung in die Architektur der Schweizer Demokratie eingreift.

Ausgangspunkt ist die Einschätzung des Bundesrats. Er hat seine Botschaft zu den EU-Verträgen vor zwei Wochen verabschiedet und sich – gestützt auf ein früheres Gutachten des Bundesamts für Justiz – gegen ein obligatorisches Referendum ausgesprochen. Formell handle es sich nicht um einen Beitritt zu einer supranationalen Organisation, wie ihn die Bundesverfassung für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr klar vorsieht. Aussenminister Ignazio Cassis räumte zugleich ein, dass hinter dem Entscheid auch taktische Überlegungen stehen: Das Erfordernis eines doppelten Mehrs würde die Hürden für ein Ja deutlich erhöhen. Eine aktuelle Sotomo-Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Befragten ein reines Volksmehr als fairer empfindet als das Ständemehr.

In der Anhörung prallten verfassungsrechtliche und politische Argumente aufeinander. Der Zürcher Staatsrechtler Andreas Glaser plädierte für die Unterstellung der Bilateralen III unter ein obligatorisches Referendum, weil die Tragweite des Vertragspakets nach seiner Einschätzung ein Ständemehr rechtfertige. Demgegenüber stellte sich die Freiburger Europarechtlerin Astrid Epiney gegen ein solches Vorgehen; der St. Galler Verfassungsrechtler Stefan Schmid positionierte sich zwischen den Polen. Befürworter eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sprechen von einer Konstruktion «sui generis»: Das Parlament könnte ein Vertragswerk mit potenziell verfassungsnahen Auswirkungen freiwillig an die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone knüpfen – ob dies für Bilaterale III sachlich begründbar ist, bleibt jedoch umstritten.

Hinter der juristischen Debatte verbirgt sich ein machtpolitischer Konflikt darüber, wer in der Schweiz letztlich den Ton angibt. Politologe Adrian Vatter verwies auf Analysen seines Kollegen Sean Müller zu den zehn Abstimmungen, in denen das Ständemehr das Volksmehr überstimmt hat. Demnach profitieren insbesondere Männer, ältere Stimmberechtigte und kleinere deutschschweizerische Landkantone von der kantonalen Gewichtung. Systematisch benachteiligt werden grosse, urbane und stark wachsende Kantone, die Romandie, das Tessin, die Nordwestschweiz, Frauen sowie die unter 40-Jährigen. Städte verloren in diesen Fällen durchwegs; die Romandie wurde siebenmal, das Tessin neunmal überstimmt. Die SPK-S unter Führung von Präsidentin Heidi Z'graggen will ihre Entscheide erst später fällen – die nun öffentlich dokumentierten Bruchlinien zwischen Föderalismus, Mehrheitsprinzip und politischer Repräsentation dürften die anstehende Parlamentsdebatte jedoch prägen.

NRW legt zu, Baden-Württemberg rutscht ab: Wie gespalten die Länderkonjunktur verläuft

30.03.2026


Nordrhein-Westfalens Wirtschaft hat im Jahr 2025 eine leichte Erholung geschafft, während Baden-Württemberg weiter im Rückwärtsgang bleibt. Nach vorläufigen Berechnungen stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in NRW um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Landesamt in Düsseldorf mit. Damit übertraf das bevölkerungsreichste Bundesland sowohl den Bundestrend von 0,2 Prozent als auch frühere Prognosen, die lediglich von einer Stagnation ausgegangen waren. In Baden-Württemberg hingegen schrumpfte die Wirtschaftsleistung im selben Zeitraum preisbereinigt um 0,6 Prozent und markierte damit das dritte Rezessionsjahr in Folge.

Die auseinanderlaufende Entwicklung unterstreicht die unterschiedliche Struktur der beiden Industrieregionen. Im Südwesten, wo die Industrie traditionell einen hohen Anteil an der Wertschöpfung hat, wiegen die Belastungen schwerer: Die Statistiker in Fellbach verzeichnen ein anhaltend schwaches BIP, Wachstum wurde zuletzt 2022 registriert. In NRW gelang es dagegen, Rückgänge in der Industrie durch Zuwächse in den Dienstleistungsbereichen zu kompensieren. Dort war die Bruttowertschöpfung im Produzierenden Gewerbe 2025 preisbereinigt um 1,3 Prozent rückläufig, während die Industrie allein – etwa mit Branchen wie Maschinenbau, Chemie oder Nahrungsmittelproduktion – ein Minus von 1,6 Prozent verbuchte.

Besonders unter Druck stand in NRW das Baugewerbe, dessen Wirtschaftsleistung preisbereinigt um 2,0 Prozent nachgab. Insgesamt entfiel damit nur noch knapp ein Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes auf das Produzierende Gewerbe. Knapp drei Viertel steuerte der Dienstleistungssektor bei, der um 0,7 Prozent zulegen konnte. Innerhalb dieses Sektors entwickelte sich der Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, private Haushalte mit Hauspersonal“ mit einem Plus von 1,1 Prozent am dynamischsten. Dazu zählen unter anderem öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen.

Die Zahlen verdeutlichen, dass die aktuelle Konjunkturphase in Deutschland stark vom jeweiligen Branchenmix der Länder geprägt ist. Während NRW von einer breit aufgestellten Dienstleistungsökonomie profitiert und damit den Rückgang in der Industrie abfedert, belasten die Industrieschwäche und die anhaltende Konjunkturflaute die südwestdeutsche Wirtschaft stärker. Für die bundesweite Entwicklung bedeutet das ein gemischtes Bild: Einzelne Länder wie Nordrhein-Westfalen ziehen den Durchschnitt leicht nach oben, während Industriestandorte wie Baden-Württemberg mit wiederkehrenden Rezessionsjahren den gesamtdeutschen Aufschwung bremsen.