Fast Fashion im Fokus: Bundesregierung verschärft Regeln für Textilhersteller

27.03.2026


Die Bundesregierung will Bekleidungshersteller stärker an den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern beteiligen und damit den Boom von kurzlebiger Billigmode eindämmen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das die erweiterte Herstellerverantwortung auf Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe ausdehnt. Ziel ist es, die Entsorgungsstrukturen für Alttextilien finanziell zu stabilisieren und zugleich die Umweltauswirkungen der Fast-Fashion-Industrie zu verringern. Ein konkreter Gesetzentwurf soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Künftig sollen alle Unternehmen, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – darunter auch Importeure –, als Hersteller gelten. Sie müssten sich nach den Plänen Schneiders einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Diese Organisationen sollen bundesweit die Sammlung und Verwertung von Alttextilien organisieren und sich über Beiträge der angeschlossenen Hersteller finanzieren. Vorgesehen ist eine verpflichtende Sammelquote von 70 Prozent, bemessen an der Menge der Textilien, die die jeweiligen Hersteller im Vorjahr in Verkehr gebracht haben.

Das System soll Anreize für langlebigere und besser recycelbare Produkte setzen: Umweltfreundlichkeit und Qualität der Waren sollen bei der Berechnung der Herstellerbeiträge berücksichtigt werden. Je hochwertiger, reparierbarer und besser recycelbar ein Produkt ist, desto niedriger soll der Finanzbeitrag ausfallen. Ins Visier nimmt Schneider insbesondere Fast-Fashion-Ware, die nach kurzer Nutzungsdauer in Altkleidercontainern landet, nur begrenzt als Secondhand weiterverwendet werden kann und häufig kaum recycelbar ist. Nach seinen Worten soll insbesondere für massenhafte Wegwerfmode, einschließlich günstiger Importe etwa aus China, stärker zur Kasse gebeten werden.

Umweltverbände begrüßen zwar grundsätzlich den Ansatz, kritisieren die geplanten Regelungen jedoch als nicht weitreichend genug. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt unter anderem, dass klare gesetzliche Mindestkriterien für Umweltfreundlichkeit bislang fehlten und die Lenkungswirkung damit begrenzt bleiben könnte. Auch insgesamt sehen Kritiker in den vorgelegten Eckpunkten eher einen ersten Schritt als einen grundlegenden Kurswechsel in der Branche. Mit dem Gesetz setzt Deutschland zugleich Vorgaben der Europäischen Union zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilsektor um.

Secunet plant flexiblere Ausschüttungen zwischen 30 und 50 Prozent des Gewinns

30.03.2026


Secunet Security Networks AG stellt ihre Dividendenpolitik neu auf und rückt die Finanzierung künftigen Wachstums stärker in den Mittelpunkt. Der IT-Sicherheitsanbieter aus Essen will die jährlichen Ausschüttungsvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung künftig direkt am Konzernergebnis nach Steuern ausrichten. Gleichzeitig wird die Ausschüttungsquote variabel gestaltet und soll abhängig vom jeweiligen Finanzierungsbedarf innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses liegen.

Die Neuausrichtung soll erstmals auf den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. Für die kommende Hauptversammlung plant Secunet eine Dividende von 2,58 Euro je Aktie. Nach Unternehmensangaben entspricht dies rund 50 Prozent des Konzernergebnisses 2025 nach Steuern und damit dem oberen Ende der neu definierten Ausschüttungsbandbreite. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Dividende um 15 Cent niedriger aus.

Nach Darstellung des Unternehmens soll die neue Dividendenpolitik dem Vorstand ermöglichen, zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums flexibler auf die Innenfinanzierungskraft des Konzerns zurückzugreifen. Die variable Ausschüttungsquote soll so ausgestaltet sein, dass sie sowohl künftige Investitions- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt als auch eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg sicherstellt.

Der Vorstand von Secunet zeigt sich überzeugt, dass insbesondere die Flexibilisierung der Ausschüttungshöhe eine angemessene Aktionärsbeteiligung bei gleichzeitig solider Kapitalstruktur gewährleistet. Die Anpassung der Dividendenpolitik wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht.