Nordrhein-Westfalen richtet im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ein neues Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf ein. Auf dem Gelände des Airports soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. In der Einrichtung werden 50 bis 60 Plätze geschaffen – ein Teil der bundesweit insgesamt 374 vorgesehenen Kapazitäten. Das Zentrum ist für Menschen vorgesehen, die über Flughäfen in NRW einreisen und aus Staaten mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent stammen. Laut Landesregierung zählen dazu unter anderem Georgien, Moldau, Albanien, Serbien und Kosovo.
Die Einrichtung wird als geschlossene Unterbringung geführt, soll nach Angaben von NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer allerdings keine Haftanstalt sein. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werde Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf den Außenflächen gewährt, betonte die Grünen-Politikerin. Vorgesehen sind zudem Freizeitangebote und Betreuungsstrukturen, auch für Familien mit Kindern. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Menschen das Gelände grundsätzlich nicht selbstständig verlassen; Ausnahmen sind etwa begleitete Termine bei Ärzten oder vor Gericht.
Die Aufenthaltsdauer in dem neuen Zentrum ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Die Verfahren folgen der Logik der Asylgrenzverfahren, bei denen rechtlich von einer sogenannten „Fiktion der Nicht-Einreise“ ausgegangen wird. Nach einem beschleunigten Asylverfahren hat die Bundespolizei bis zu drei Monate Zeit, abgelehnte Antragsteller zurückzuführen. Die Landesregierung in Düsseldorf verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen damit „sauber, professionell und schnell“ die neuen EU-Vorgaben umsetze. Bundesweit sind insgesamt sechs solcher Asylgrenzzentren an Flughäfen geplant; eines davon entsteht nun in NRW.
Um die EU-Regeln bereits früher anwenden zu können, plant das Land eine Übergangslösung in Ratingen. In einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung soll voraussichtlich Anfang 2027 ein temporäres Asylgrenzzentrum den Betrieb aufnehmen, bevor der Neubau am Flughafen Düsseldorf fertiggestellt ist. Nach Angaben des Landes sei dort eine „menschenwürdige Unterbringung“ möglich. Die Finanzierung der Einrichtungen übernimmt der Bund.
Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.