
Mehrere Ministerpräsidenten haben sich klar gegen Überlegungen zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer gestellt und stattdessen rasches, gemeinsames Handeln von Politik, Wirtschaft und Sozialpartnern gefordert. Der Thüringer Regierungschef Mario Voigt (CDU) sagte dem Magazin „stern“, eine höhere Mehrwertsteuer sei „der falsche Kurs“, weil sie vor allem „die ganz normalen Menschen im Alltag zusätzlich belastet“. Steigende Kosten beim Tanken sowie höhere Strom- und Heizrechnungen ließen vielen Haushalten bereits heute weniger Geld im Portemonnaie, Entlastungen an anderer Stelle griffen da kaum.
Ähnlich äußerten sich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und die Regierungschefin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), bei einer Veranstaltung der Madsack-Mediengruppe in Berlin. Eine höhere Mehrwertsteuer dürfe „auf keinen Fall“ kommen, betonte Schwesig. Kretschmer erklärte, der Vorstoß sei „das Gegenteil von dem, was wir gerade brauchen“ und passe „nicht in die Zeit“. Beide verknüpften ihre Kritik mit der Forderung nach klaren, schnell wirksamen Entscheidungen der Bundesregierung vor der Ost-Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).
In dem Live-Talk „Ostdeutschland zum Mitreden“, organisiert von mehreren ostdeutschen Regionalzeitungen im RedaktionsNetzwerk Deutschland, legten Kretschmer und Schwesig ihre Vorstellungen für einen breiten Krisenmodus der Republik dar. Kretschmer warb für einen „Pakt für Deutschland“, in dem Politik, Unternehmen und Gewerkschaften an einem Strang ziehen sollen. Es brauche ein parteiübergreifendes Bündnis mit dem Motto: „Wir machen das jetzt hier gemeinsam.“ Nur so lasse sich die aktuelle Wirtschaftskrise bewältigen, sagte er. In „ein paar Jahren“ könne Deutschland dann wieder „sehr stark da stehen“.
Schwesig schloss sich dem Grundgedanken an und sprach sich für einen „Deutschlandplan oder Deutschlandpakt“ aus. In Krisenzeiten müsse man zusammenstehen und dürfe „keine Zeit verlieren“. Sie und Kretschmer drängen auf schnelle Maßnahmen gegen steigende Energiekosten und fordern, dass die Bundesregierung nicht bei Überlegungen stehenbleibt, sondern „mit Handeln überzeugt“. Zugleich pochen beide darauf, ostdeutsche Erfahrungen stärker in die gesamtdeutsche Debatte einzubeziehen. Themen und Probleme zeigten sich im Osten oft früher als im Westen, argumentierte Schwesig – wer diese Signale ernst nehme, könne nach ihrer Darstellung Zeit gewinnen, um auf Krisen zu reagieren.

Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.
Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.
Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.
Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.