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Der Modekonzern Hugo Boss hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem leichten Umsatzrückgang, aber einer deutlichen Steigerung der Profitabilität abgeschlossen. Der Umsatz fiel um ein Prozent auf 4,27 Milliarden Euro, währungsbereinigt stieg er jedoch um zwei Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) kletterte um acht Prozent auf 391 Millionen Euro, was einer EBIT-Marge von 9,2 Prozent entspricht. Der Nettogewinn belief sich auf 249 Millionen Euro, ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen übertrafen die Erwartungen der Analysten.
Die positive Entwicklung wurde maßgeblich von einem robusten vierten Quartal getragen. In den letzten drei Monaten des Jahres 2025 wuchs der währungsbereinigte Konzernumsatz um sieben Prozent. Das EBIT stieg überproportional um 22 Prozent auf 154 Millionen Euro, wodurch sich die operative Marge im Quartal auf 12,0 Prozent verbesserte. Vor Steuern erzielte das Unternehmen im Schlussquartal 140 Millionen Euro, nach 112 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Der Quartalsgewinn belief sich auf 109 Millionen Euro.
Für das laufende Jahr 2026 bestätigte das Management die bereits im Dezember angekündigte vorsichtige Prognose. Hugo Boss erwartet einen währungsbereinigten Umsatzrückgang im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich. Das EBIT soll auf 300 bis 350 Millionen Euro sinken. Das Unternehmen hat das Jahr als Übergangsjahr deklariert, in dem ein Rückgang von Umsatz und Gewinn in Kauf genommen wird, um sich strategisch neu auszurichten und mittelfristig wieder an frühere Profitabilitätsniveaus anzuknüpfen. Analysten erwarten im Konsens für 2026 einen Umsatz von 3,9 Milliarden Euro und ein EBIT von 317 Millionen Euro.
Die gesteigerte Profitabilität im abgelaufenen Jahr ist vor allem auf gezielte Einsparungen zurückzuführen. Trotz der schwachen Wirtschaftsentwicklung und des leichten nominalen Umsatzrückgangs gelang es dem Konzern, seine operative Marge um 80 Basispunkte zu verbessern. Die Aktie von Hugo Boss reagierte positiv auf die Veröffentlichung der Zahlen und legte an der Börse deutlich zu. Die Leistung unterstreicht die Fähigkeit des Unternehmens, in einem herausfordernden Marktumfeld durch Kostendisziplin Ergebnisse zu erzielen.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.