
Deutschland und Luxemburg beenden die festen Grenzkontrollen auf der Autobahn 64 bei Trier. Darauf einigten sich der luxemburgische Innenminister Léon Gloden und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Rande eines Treffens deutschsprachiger Innenminister in Luxemburg. Die Anlagen an der deutsch-luxemburgischen Grenze sollen abgebaut und durch mobile Kontrollen in Grenznähe ersetzt werden. Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die bislang praktizierten Kontrollen als Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex eingestuft hat.
Das Gericht hatte Grenzkontrollen, die Deutschland im vergangenen Jahr an der Grenze zu Luxemburg eingeführt hatte, für rechtswidrig erklärt. Die Bundesrepublik habe nicht hinreichend dargelegt, dass die von ihr angeführte Bedrohungslage durch eine hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen tatsächlich eine plötzliche Entwicklung gewesen sei, entschieden die Richter. Geklagt hatte ein deutscher Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen regelmäßig zwischen beiden Ländern pendelt und die Maßnahme als Verstoß gegen das Schengener Abkommen wertete. Die Kontrollen waren von März bis September 2025 in Kraft; gegen das Urteil kann der Bund Berufung einlegen.
Innenminister Dobrindt kündigte an, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die seit September 2024 an allen deutschen Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen würden "weitergeführt, solange wir dies für notwendig erachten", sagte er. Gleichzeitig reagiert Berlin mit der Umstellung auf mobile Kontrollen an der Luxemburg-Grenze auf die Koblenzer Entscheidung: Künftig sollen Überprüfungen nahe des Parkplatzes Markusbierg stattfinden, ähnlich wie bereits an der Saar-Autobahn hinter der Brücke in Schengen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer nutzte das Urteil für eine grundsätzliche Kritik an Dauermaßnahmen an Binnengrenzen. Rheinland-Pfalz sei "ein Land im Herzen von Europa", sagte der SPD-Politiker und warnte, dauerhafte Grenzkontrollen widersprächen dem Geist des Zusammenlebens in der Grenzregion und beeinträchtigten den Wirtschaftsstandort erheblich. Zwar räumte er ein, dass zeitlich befristete Kontrollen in der Vergangenheit sinnvoll gewesen seien. Angesichts seit längerer Zeit sinkender Flüchtlingszahlen müsse die Fortsetzung jedoch strikt an Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit gemessen werden.
Mit dem Ende der festen Kontrollstellen auf der A64 und der angekündigten Berufung gegen das Koblenzer Urteil steht das deutsche Grenzregime an den Binnengrenzen vor einer Neujustierung. Während Luxemburg auf einen möglichst reibungslosen Grenzverkehr im Sinne des Schengener Raums drängt, versucht die Bundesregierung, sicherheitspolitische Interessen mit europarechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen – und gerät dabei zunehmend in die Kritik von Regionen, die besonders stark vom grenzüberschreitenden Alltag und Handel abhängen.

Die Bundesregierung bereitet die Einführung einer Zuckerabgabe vor und stößt damit auf gemischte Reaktionen in den Ländern. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) signalisiert Unterstützung für die Pläne, knüpft diese aber an klare Bedingungen. Entscheidend sei, was die schwarz-rote Koalition am Ende tatsächlich vorlege, betonte der Regierungschef in Kiel. Dass das Thema Zuckersteuer auf Bundesebene an Bedeutung gewinne, begrüße er ausdrücklich.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wofür die erwarteten Mehreinnahmen verwendet werden. Günther teilt die Linie von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wonach die Zuckerabgabe nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden dürfe. Stattdessen müssten die Mittel der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Befürworter argumentieren, dass eine zweckgebundene Verwendung etwa für Präventionsprogramme und Ernährungsaufklärung die Akzeptanz einer solchen Steuer stärken könnte.
Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es indes, die Zuckerabgabe sei Teil eines breiteren Konsolidierungskurses. Neben der neuen Abgabe auf zuckergesüßte Produkte sind demnach eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen vorgesehen, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Parallel dazu arbeitet eine Kommission unter Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken an einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden.
Die politische Stimmung zu dem Thema hat sich in kurzer Zeit deutlich verschoben. Noch im Februar war ein ähnlicher Vorschlag auf einem CDU-Parteitag als „grüne Bevormundungspolitik“ abgelehnt worden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der anhaltenden Debatte über ernährungsbedingte Krankheiten flammt die Diskussion nun wieder auf. Ob die Zuckerabgabe am Ende primär als Instrument der Gesundheitsförderung oder als Baustein der Haushaltskonsolidierung wahrgenommen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Bundesregierung den Forderungen nach einer klaren Zweckbindung der Einnahmen folgt.