Jeder sechste Fall mit Missstand: Volksanwaltschaft zieht kritische Bilanz

30.04.2026


Die österreichische Volksanwaltschaft ist im vergangenen Jahr mit einer anhaltend hohen Zahl an Bürgerbeschwerden konfrontiert gewesen. Insgesamt gingen 2025 nach Angaben des derzeitigen Vorsitzenden, Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ), 23.122 Eingaben ein – im Schnitt beinahe 100 pro Tag. 17.037 Beschwerden betrafen unmittelbar die Verwaltungsbehörden. In knapp 5.000 Fällen konnte eine Lösung erzielt werden, ohne dass sich die jeweils zuständige Behörde formell mit der Angelegenheit befassen musste.

Insgesamt schloss die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 12.553 Prüfverfahren ab. In knapp 2.000 Fällen – rund 16 Prozent – stellte sie einen Missstand in der Verwaltung fest. Besonders im Fokus standen dabei die Justiz sowie der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Zahl der Prüfverfahren im Justizbereich stieg laut Luisser gegenüber dem Vorjahr „deutlich“ um 27 Prozent auf 1.729 an. Im zweitgrößten Segment, das die sozial- und gesundheitspolitisch besonders sensiblen Bereiche umfasst, wurden 1.655 Verfahren geführt. Luisser verwies darauf, dass viele Probleme auf anhaltende finanzielle und personelle Engpässe zurückzuführen seien, die sich nicht verbessert, sondern weiter verschärft hätten.

Eine zentrale Rolle spielte auch der präventive Schutz der Menschenrechte. Sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft führten österreichweit Kontrollen in Einrichtungen durch, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind – darunter Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime. Im Jahr 2025 wurden 413 solcher, in der Regel unangekündigten, Kontrollen vorgenommen. In rund zwei Dritteln der überprüften Einrichtungen kam es zu Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation, was auf einen anhaltenden Verbesserungsbedarf in diesen sensiblen Bereichen schließen lässt.

Im Geschäftsbereich Bildung berichtete Luisser zudem von einem Fall an der Pädagogischen Hochschule Burgenland, der die Debatte um sprachliche Vorgaben in wissenschaftlichen Arbeiten berührt. Eine Studentin war nach Angaben der Volksanwaltschaft in ihrer Abschlussarbeit schlechter beurteilt worden, weil sie nicht gegendert hatte. Die Hochschule vertrat die Ansicht, dass das Nicht-Gendern in Arbeiten sogar ein ausschlaggebendes Kriterium sein könne. Die Volksanwaltschaft wandte sich in dieser Causa an das Bildungsministerium, verbunden mit der Forderung, dass ein Nicht-Gender-Gebot kein Knock-out-Kriterium für die Bewertung einer Abschlussarbeit darstellen dürfe.

Scout24 zieht Aktien ein: Rückkaufprogramm wächst auf bis zu 500 Millionen Euro

30.04.2026


Scout24 erhöht das Tempo bei der Kapitalrückführung an die Aktionäre. Der Vorstand des DAX-Konzerns hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die zweite Tranche des laufenden Aktienrückkaufprogramms bereits bis Ende 2026 zu starten. Im Rahmen dieser zweiten Runde sollen weitere eigene Aktien im Wert von bis zu 250 Millionen Euro über die Börse erworben werden. Zusammen mit der ersten Tranche über bis zu 100 Millionen Euro steigt das Rückkaufvolumen für das Jahr 2026 damit auf insgesamt bis zu 350 Millionen Euro.

Das gesamte Aktienrückkaufprogramm von Scout24 ist auf bis zu 500 Millionen Euro angelegt. Die zweite Tranche umfasst den Erwerb von bis zu 4,5 Millionen eigenen Aktien, ohne Erwerbsnebenkosten. Sie soll unmittelbar an die laufende erste Tranche anschließen, die auf einem Vorstandsbeschluss vom 3. Dezember 2025 basiert und am 2. Januar 2026 angekündigt wurde. Die rechtliche Grundlage bildet eine Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 sowie eine weitere, der Hauptversammlung am 17. Juni 2026 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Ermächtigung.

Parallel zur Auflage der zweiten Tranche strafft Scout24 die laufende erste Rückkaufphase. Vor dem Hintergrund der nahezu vollständigen Ausschöpfung dieser ersten Runde wird der spätestmögliche Erwerbszeitpunkt auf den 29. Mai 2026 vorgezogen und die Gesamtzahl der im Rahmen dieser Tranche zurückzukaufenden Aktien auf bis zu 1.540.276 Stück begrenzt. Zwischen dem 5. Januar 2026 und dem 21. April 2026 hat das Unternehmen bereits 1.155.276 eigene Aktien im Volumen von rund 84,5 Millionen Euro erworben. Marktteilnehmer reagierten positiv auf die Ankündigung: Der Kurs der Scout24-Aktie legte im nachbörslichen Handel um rund fünf Prozent zu.

Mit den Rückkäufen verfolgt Scout24 das Ziel, die Zahl der ausstehenden Aktien zu verringern und damit den relativen Anteil der verbleibenden Aktionäre zu erhöhen. Die eingezogenen Aktien können den Gewinn je Aktie stützen und signalisieren gleichzeitig Vertrauen von Vorstand und Aufsichtsrat in die eigene Geschäftsentwicklung. Die Entscheidung, die zweite Tranche früher als ursprünglich erwartet zu starten, unterstreicht den Stellenwert von Aktienrückkäufen im Financial-Policy-Mix des Unternehmens und stärkt die Rolle von Kapitalrückführungen als wichtigem Bestandteil der Aktionärsvergütung.