In Brandenburg ist der Weg für eine rot-schwarze Landesregierung frei. Nach dem Bruch der bisherigen Koalition aus SPD und BSW haben sich Sozialdemokraten und CDU auf ein gemeinsames Bündnis bis zur Landtagswahl 2029 verständigt. Auf einem Landesparteitag in Potsdam billigte die SPD den Koalitionsvertrag am Samstag in offener Abstimmung mit deutlicher Mehrheit, rund 96 Prozent der Delegierten stimmten für das Bündnis mit der Union. Bereits zuvor hatten die CDU-Mitglieder in einer Befragung mit etwa 83 Prozent Zustimmung grünes Licht gegeben.
Ministerpräsident Dietmar Woidke, der seit 2013 an der Spitze der Landesregierung steht, soll die neue Koalition führen. Der Vertrag sieht vor, dass SPD und CDU die verbleibenden gut dreieinhalb Jahre der Legislaturperiode gemeinsam regieren. Offiziell unterzeichnet werden soll das Papier am Montag durch Woidke und den designierten Innenminister Jan Redmann (CDU). Mit der Einigung stabilisiert das Land nach dem vorangegangenen Koalitionsbruch seine politische Führung bis zum nächsten regulären Wahltermin.
Politisch setzt Woidke als zentrales Ziel, Demokratie und Freiheit gegen Rechtsextremisten zu verteidigen. Die Linie zielt insbesondere auf die AfD, die vom brandenburgischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird und in Umfragen derzeit führt. SPD und CDU positionieren sich damit klar im parteipolitischen Wettbewerb und versuchen zugleich, ihre Zusammenarbeit programmatisch zu untermauern.
Der Start der neuen Koalition ist mit hohen Erwartungen, aber auch mit Zwängen verbunden. Begleitet wird das Bündnis von Sparvorgaben, die den Handlungsspielraum der künftigen Landesregierung begrenzen dürften. Zugleich verbindet sich mit der personellen Neuaufstellung im Kabinett, einschließlich neuer Ministerposten, der Anspruch, Stabilität und Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Ob die Allianz aus SPD und CDU den Spagat zwischen Konsolidierung und politischen Versprechen bis 2029 durchhalten kann, wird maßgeblich bestimmen, wie sich die Kräfteverhältnisse im Brandenburger Landtag künftig entwickeln.

Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.
Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.
Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.
Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.