
In der Auseinandersetzung um strengere Regeln für soziale Netzwerke für Jugendliche hat die Co-Vorsitzende der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, Nadine Schön, die Politik zu mehr Zurückhaltung beim Tempo gemahnt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission mit 18 Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis solle ihre Arbeit im vereinbarten Rahmen abschließen können, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Sie rate der Politik „dringend“, das Gremium in Ruhe arbeiten zu lassen.
Auslöser der Debatte sind Forderungen nach schnellerem Handeln, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Schwesig hatte betont, es wäre wichtig, dass die Expertenkommission früher zu Ergebnissen komme. Schön verwies dagegen auf den zugesagten Zeitraum von knapp einem Jahr für die Erarbeitung der Empfehlungen und forderte „Respekt vor der Zeit und dem Engagement der Fachleute“, die die Aufgabe ehrenamtlich neben anderen Verpflichtungen wahrnähmen.
Inhaltlich geht es der Kommission nach Darstellung Schöns um deutlich mehr als nur die Frage eines möglichen Mindestalters für die Nutzung sozialer Netzwerke. Im Mittelpunkt stünden umfassende Konzepte für Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Die Empfehlungen sollen bis zum Sommer vorliegen und eine Bestandsaufnahme zum Ist-Zustand des Jugendmedienschutzes im Netz einschließen.
Auf den politischen Ruf nach mehr Tempo reagiert das Gremium dennoch mit einem Entgegenkommen: Teile der Ergebnisse sollen früher veröffentlicht werden. Konkret will die Kommission die Bestandsaufnahme sowie konkrete Handlungsempfehlungen vorziehen und beide Bausteine nach Schöns Angaben noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorlegen. Damit versucht das Gremium, den Wunsch nach schneller Orientierung zu bedienen, ohne den ursprünglich vereinbarten Arbeitsrahmen grundlegend zu verändern.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.