Kreativraum mit Preisetikett: Fast 1,2 Millionen Euro belasten Jobcenter-Spitze

12.06.2026


Ein hochpreisig ausgestatteter Besprechungsraum im Bremer Jobcenter hat den Geschäftsführer der Einrichtung den Job gekostet und eine politische Debatte über den Umgang mit öffentlichen Mitteln ausgelöst. Die Trägerversammlung des Jobcenters entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Bundesagentur für Arbeit und das Bremer Arbeitsressort mitteilten. In dem Gremium sind Vertreter des Jobcenters sowie des Arbeits- und des Finanzressorts vertreten.

Auslöser ist der sogenannte „Kreativraum“, dessen Ausstattung mit Designermöbeln rund 906.000 Euro gekostet haben soll. Nach Angaben der Trägerversammlung steht dieser Betrag in keinem Verhältnis zum Zweck des Raums. Zudem erklärten die Träger, sie seien über das Projekt und seine finanzielle Dimension nicht informiert gewesen. Weitere 293.000 Euro wurden für einen zusätzlichen Raum veranschlagt, der für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt vorgesehen ist.

Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) sprach von einem massiven Vertrauensverlust. Die vorliegenden Erkenntnisse hätten „das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte sie. Vor diesem Hintergrund sei die Abberufung Spinns als Geschäftsführer erforderlich gewesen. Zu den konkreten internen Entscheidungswegen und möglichen persönlichen Verantwortlichkeiten äußerten sich die Beteiligten zunächst nicht näher.

Die Trägerversammlung kündigte an, weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Ziel sei es, den Vorgang vollständig aufzuklären. Damit dürfte das Projekt „Kreativraum“ über den Einzelfall hinaus zum Prüfstein für Kontrollmechanismen in öffentlich finanzierten Einrichtungen werden. Wie es an der Spitze des Bremer Jobcenters weitergeht und wann eine Nachfolge geregelt wird, blieb zunächst offen.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.