Machtprobe im Stiftungsrat: Wer übernimmt den ORF-Chefsessel ab 2027?

11.06.2026


Im ORF-Stiftungsrat steht am Donnerstag eine zentrale Personalentscheidung an: Die 35 Mitglieder des Gremiums bestimmen in einer nicht öffentlichen Sitzung in Wien, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab 1. Jänner 2027 als Generaldirektor oder Generaldirektorin führen wird. Für den Chefsessel ist eine einfache Mehrheit notwendig, mindestens 18 Stimmen sind erforderlich. Die Sitzung dürfte sich bis in den späten Nachmittag ziehen, da alle nominierten Bewerberinnen und Bewerber zunächst ihre Konzepte präsentieren müssen.

Als Favorit für die fünfjährige Funktionsperiode gilt der frühere APA-CEO Clemens Pig. Er trifft jedoch auf ein breites Feld erfahrener Medienmanager: Unter den insgesamt neun Kandidatinnen und Kandidaten finden sich der ehemalige ProSiebenSat.1Puls4-Geschäftsführer Markus Breitenecker, ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer, Ex-HBO-Manager Johannes Larcher und ORF-III-Kogeschäftsführerin Kathrin Zierhut-Kunz. Ebenfalls im Rennen sind „Exxpress“-Herausgeberin Eva Schütz, der frühere ServusTV-Chefredakteur Robert Altenburger, die langjährige ORF-Journalistin Sonja Sagmeister und die frühere ORF-Managerin Petra Höfer.

Die Hearings folgen einer zuvor ausgelosten Reihenfolge. Den Auftakt macht Zierhut-Kunz, den Abschluss Sagmeister. Dazwischen versuchen Höfer, Pig, Schütz, Larcher, Breitenecker, Altenburger und Totzauer, die Stiftungsräte von ihren Strategien für die Zukunft des ORF zu überzeugen. Pro Person sind 20 Minuten Präsentationszeit vorgesehen, daran schließt jeweils eine Fragerunde an. Insgesamt hatten sich 75 Personen fristgerecht beworben, doch nur 13 erfüllten nach Einschätzung einer Findungskommission die formalen Ausschreibungskriterien; neun von ihnen wurden von zumindest einem Stiftungsratsmitglied nominiert und damit für das Hearing zugelassen.

Verfahrensseitig steht die Bestellung der neuen ORF-Spitze unter besonderer Beobachtung. Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer, von der SPÖ nominiert, betonte, alle gesetzlichen Vorgaben seien eingehalten worden. Der von der FPÖ nominierte Stiftungsrat Peter Westenthaler kündigte hingegen bereits an, die Bestellung anfechten zu wollen. Für zusätzliche Transparenz sorgt, dass die Stiftungsratsmitglieder ihre Entscheidung erstmals begründen müssen – eine Folge des Europäischen Medienfreiheitsrechts, das nun Anwendung findet.

Fest steht bereits, dass an der ORF-Spitze ab 2027 eine neue Person stehen wird. Die amtierende Generaldirektorin Ingrid Thurnher hat auf eine neuerliche Bewerbung verzichtet. Sie verwies darauf, dass ihr in der verbleibenden Amtszeit mehr Freiheit bleibe, um Missstände aufzuarbeiten, strukturelle Weichen zu stellen und das Vertrauen in den ORF zu stärken. Gelingt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für eine der Bewerbungen, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidatinnen oder Kandidaten vor. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.