Markenwende in Bern: On erhält grünes Licht für Schweizerkreuz auf Asien-Sneakern

26.03.2026


Der Zürcher Laufschuhhersteller On hat in einem langjährigen Streit um die Nutzung des Schweizerkreuzes einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) lockert seine bisher strenge Praxis zu den sogenannten Swissness-Regeln und erlaubt künftig den Einsatz des Kreuzes auch dann, wenn ein Produkt nicht in der Schweiz gefertigt, sondern lediglich hier entwickelt wird. Damit ändert sich eine bisher zentrale Voraussetzung: Bislang mussten bei Industrieprodukten 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, um das nationale Symbol führen zu dürfen.

Auslöser des Konflikts war, dass On seine Schuhe überwiegend in Asien produziert, viele Modelle aber prominent mit dem Schweizerkreuz versehen hatte. Die Vereinigung Swiss Enforcement, die auf die Einhaltung der Swissness-Bestimmungen pocht, sah darin einen Verstoss und bekämpfte die Praxis seit Jahren. On wehrte sich vehement, drohte mit juristischen Schritten und sah sich zuletzt auch international unter Druck – der Streit eskalierte bis nach China, wo es zu Auseinandersetzungen mit Behörden kam.

Mit dem jetzigen Kurswechsel definiert das IGE klare Bedingungen für den künftigen Einsatz des Schweizerkreuzes. Das Symbol muss in direktem Zusammenhang mit Begriffen wie „Swiss Engineering“ stehen und darf die Grösse des entsprechenden Schriftzugs nicht überschreiten. Zudem wird präzise festgelegt, wo das Kreuz auf dem Produkt erscheinen darf. Ziel ist es, die Herkunfts- und Qualitätsaussage zu schärfen, ohne Unternehmen mit starker Entwicklungsbasis in der Schweiz von der Nutzung nationaler Symbole auszuschliessen.

On begrüsst die Anpassung als Ausdruck eines „zeitgemässen Verständnisses von Swissness“, das der Realität moderner Wertschöpfungsketten Rechnung trage. Das Unternehmen beschäftigt einen grossen Entwicklungsstandort in Zürich und will das Kreuz nun zeitnah auf Modellen für den Schweizer Markt einsetzen. An der Börse kommt die neue Rechtssicherheit gut an: Die Aktie legte im Tagesverlauf deutlich zu. Für die Branche insgesamt markiert der Entscheid eine Weichenstellung – er erweitert den Spielraum für exportorientierte Firmen, stösst aber auch auf Kritik von Swissness-Puristen, die in der Lockerung eine zu weitgehende Verwässerung des Herkunftslabels sehen.

Banken dürfen Risikomodelle schneller anpassen – Aufsicht fokussiert auf Hochrisikofälle

01.04.2026


Die Europäische Zentralbank stellt ihre Aufsicht über interne Risikomodelle der größten Banken der Eurozone grundlegend um und verschlankt damit ein Verfahren, das seit der Finanzkrise als besonders rigide galt. Ab dem 1. Oktober dürfen Institute wesentliche Änderungen an ihren internen Modellen bereits kurz nach Einreichen des Antrags umsetzen, anstatt wie bisher auf eine vorherige formale Genehmigung aus Frankfurt zu warten. Die EZB begründet den Schritt mit langen Verzögerungen und aufwendigen Vor-Ort-Prüfungen, die Banken bislang dazu zwangen, alte und neue Modelle über längere Zeit parallel zu betreiben.

Kern der Reform ist eine stärkere Fokussierung der Aufsicht auf tatsächlich risikoreiche Konstellationen. Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle sollen nach Angaben der Notenbank künftig vor allem dort stattfinden, „wo höhere Risiken eine genauere Prüfung rechtfertigen“. Wesentliche Modelländerungen lösen damit nicht mehr automatisch eine Inspektion in den Instituten aus. Im vergangenen Jahr hatte die EZB 74 Vor-Ort-Untersuchungen interner Modelle durchgeführt, ein Großteil davon ausgelöst durch Anträge der Banken.

Gleichzeitig zieht die Aufsicht eine klare Grenze bei möglichen Kapitalvorteilen. Führen neue Modelle zu niedrigeren Risikogewichten und damit zu geringerem Eigenkapitalbedarf, erhalten Banken zwar weiterhin eine schnelle Freigabe zur Nutzung. Die daraus resultierenden Erleichterungen bei den Kapitalanforderungen werden jedoch gedeckelt, bis eine abschließende Bewertung vor Ort erfolgt ist. Ergänzend dazu hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Leitlinien vorgelegt, die die Zahl der als „wesentlich“ eingestuften und damit genehmigungspflichtigen Modelländerungen reduzieren.

Betroffen sind etwas mehr als 100 der größten Banken der Eurozone, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden. Für sensible Fälle behält sich die Notenbank ausdrücklich vor, am bisherigen Standardverfahren festzuhalten. In solchen Konstellationen müssen Institute weiterhin das Ergebnis einer gesonderten Vor-Ort-Prüfung abwarten, bevor sie Änderungen an ihren internen Risikomodellen tatsächlich umsetzen dürfen. Die Neuausrichtung der Aufsicht verschiebt damit den Schwerpunkt von einer flächendeckenden Vorabkontrolle hin zu einer stärker risikobasierten Prüfung.