
Mehr als drei Jahrzehnte nach der Deutschen Einheit ist die Einkommenslücke zwischen Ost und West im Jahr 2025 wieder gewachsen. Nach Daten des Statistischen Bundesamts lag das mittlere Haushaltseinkommen im Westen netto bei 39.598 Euro, im Osten bei 33.764 Euro. Die Differenz betrug 5.834 Euro und war damit 540 Euro höher als 2024, als sie 5.294 Euro ausmachte. Die Zahlen wurden vom Bündnis Sahra Wagenknecht beim Bundesamt abgefragt.
Betrachtet man die Entwicklung seit 2022, zeigt sich insgesamt ein leicht positiver Trend: Prozentual ging die Lücke von 16,2 auf 14,7 Prozent im Jahr 2025 zurück. Das Jahr 2024 stellt mit 13,9 Prozent jedoch einen statistischen Ausreißer dar. Verglichen wurden die Nettoeinkommen der Haushalte im Median, was bedeutet, dass neben Löhnen und Gehältern auch Zins-, Miet- oder sonstige Einkünfte berücksichtigt wurden, die im Osten seltener vorkommen.
Parteigründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Einkommenslücke scharf und führte sie auf die im Osten stärker steigende Arbeitslosigkeit zurück. "Wenn ostdeutsche Haushalte im Mittel fast 6.000 Euro im Jahr weniger zur Verfügung haben, dann ist das 36 Jahre nach der Wiedervereinigung ein inakzeptabler Rückstand", erklärte Wagenknecht. Ihre Bewegung hatte die Daten beim Statistischen Bundesamt angefragt, um auf die anhaltende wirtschaftliche Disparität aufmerksam zu machen.
Experten weisen darauf hin, dass auch Mieten und Lebenshaltungskosten in einigen ostdeutschen Regionen geringer sind als in westdeutschen, was die Einkommensunterschiede relativiert. Zudem wird das Bild innerhalb Deutschlands immer vielfältiger: So lag das verfügbare mittlere Nettoeinkommen der Haushalte in Thüringen mit 34.440 Euro im vergangenen Jahr höher als in Bremen mit 32.729 Euro. Diese regionalen Unterschiede verdeutlichen, dass die wirtschaftliche Angleichung zwischen Ost und West noch nicht abgeschlossen ist.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.