Nach enttäuschendem Wachstum stärkt Henkel Profitabilität und Dividende

14.03.2026


Henkel hat ein weiteres Jahr in einem schwierigen konjunkturellen und geopolitischen Umfeld mit robusten, aber beim Wachstum eher verhaltenen Zahlen abgeschlossen. Der Konzern erzielte einen Umsatz von rund 20,5 Milliarden Euro, belastet durch deutlich negative Wechselkurseffekte. Organisch – also bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte – legte der DAX-Konzern um 0,9 Prozent zu und blieb damit unter den Prognosen des Managements und den Erwartungen der Analysten, die mit 1,1 Prozent gerechnet hatten.

Bei der Profitabilität konnte Henkel dagegen zulegen. Das bereinigte betriebliche Ergebnis (EBIT) lag bei rund 3,0 Milliarden Euro. Die bereinigte EBIT-Marge stieg auf 14,8 Prozent und damit um 50 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr, womit der vom Unternehmen angepeilte Korridor von 14,5 bis 15,5 Prozent erreicht wurde. Das Ergebnis je Vorzugsaktie erhöhte sich währungsbereinigt um 4,7 Prozent auf 5,33 Euro. Der Free Cashflow belief sich auf rund 1,9 Milliarden Euro, und der Vorstand schlägt eine Dividendenerhöhung um 1,5 Prozent auf 2,07 Euro je Vorzugsaktie vor.

In den Sparten zeigte sich ein gemischtes Bild. Das Klebstoffgeschäft Adhesives Technologies wuchs organisch um 1,5 Prozent und blieb damit über dem Konzernschnitt, während das Konsumentengeschäft – gebündelt in der Einheit Consumer Brands mit Marken wie Persil, Pril und Pritt – nur um 0,3 Prozent zulegte. Im Schlussquartal kehrte sich dieses Muster um: Consumer Brands verzeichnete ein organisches Wachstum von 4,1 Prozent, Adhesives kam auf 0,9 Prozent, der Konzern insgesamt auf 2,3 Prozent – auch hier blieb Henkel hinter den Erwartungen des Marktes zurück. Auf Ergebnisebene lag die bereinigte operative Marge von Adhesives mit 16,7 Prozent über dem Konzerndurchschnitt, Consumer Brands kam auf 14,5 Prozent.

Strategisch treibt Henkel seine Wachstumsagenda weiter voran. Der Zusammenschluss der Konsumentengeschäfte wurde schneller als geplant abgeschlossen und soll Effizienzgewinne heben. Jüngste Zukäufe in beiden Unternehmensbereichen sollen das Wachstumspotenzial erhöhen. Für das laufende Jahr stellt der Konzern weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum in Aussicht. Auf organischer Basis peilt Henkel eine Erlössteigerung im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an; das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie soll bei konstanten Wechselkursen im niedrigen bis hoch einstelligen Prozentbereich zulegen. Damit setzt das Management nach einem von Währungseffekten und verhaltenem Volumenwachstum geprägten Jahr klar auf mehr Effizienz, Innovationen und eine stärkere Ertragskraft.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.