
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor einer sich zuspitzenden Gesundheitskrise im Iran und im Libanon infolge des seit Ende Februar andauernden Kriegs im Nahen und Mittleren Osten. Nach WHO-Angaben wurden im Iran seit Beginn der Kampfhandlungen am 28. Februar 18 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen dokumentiert. Dabei seien acht Beschäftigte des Gesundheitswesens getötet worden. Solche Angriffe kosteten nicht nur Leben, sondern entzogen Gemeinden in einer Ausnahmesituation den Zugang zu medizinischer Versorgung, betonte die Organisation. Personal, Patienten und Einrichtungen müssten nach humanitärem Völkerrecht jederzeit geschützt werden.
Auch der Libanon ist laut WHO erheblich betroffen. Im selben Zeitraum wurden dort 25 Angriffe auf Gesundheitszentren registriert, bei denen 16 Menschen ums Leben kamen und 29 verletzt wurden. Parallel dazu berichtet die WHO unter Verweis auf nationale Behörden von hohen Opferzahlen in beiden Ländern. Im Iran seien 1.255 Menschen getötet und mehr als 15.100 verletzt worden. Im Libanon meldeten die Behörden 634 Todesopfer und über 1.586 Verletzte; nach jüngsten Angaben libanesischer Stellen liege die Zahl der Toten bereits bei rund 690. Die WHO spricht von mehr als 800.000 Binnenvertriebenen im Libanon.
Die militärische Eskalation hat massive Fluchtbewegungen ausgelöst. Schätzungen zufolge sind im Iran mehr als 100.000 Menschen innerhalb des Landes vertrieben worden, im Libanon bis zu 700.000. Viele suchten in überfüllten Gebäuden Zuflucht, häufig mit nur eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. Diese Bedingungen erhöhten das Risiko für Atemwegs- und Durchfallerkrankungen, warnt die WHO. Besonders gefährdet seien Frauen und Kinder, die in Notunterkünften oft nur eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und Vorsorgemaßnahmen hätten.
Zusätzlich zu den direkten Kriegsfolgen beobachtet die WHO im Iran auch Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse. Nach Angriffen auf Ölanlagen sei dort sogenannter „schwarzer Regen“ niedergegangen, zudem seien giftige Verbindungen in der Luft gemessen worden. Diese könnten Atemwegsprobleme auslösen, erklärte die Organisation und schloss sich den Empfehlungen iranischer Behörden an, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Vor dem Hintergrund anhaltender Luftschläge der USA und Israels auf Ziele im Iran sowie fortgesetzter Angriffe im Libanon weist die WHO darauf hin, dass der Schutz medizinischer Infrastruktur und des Gesundheitspersonals entscheidend sei, um eine weitere Verschärfung der humanitären Lage zu verhindern.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.