
Die Newcastle-Krankheit breitet sich in Brandenburg weiter aus und entwickelt sich zu einem der schwersten Tierseuchenausbrüche in der Geflügelwirtschaft seit Jahrzehnten. Nach Angaben des Agrarministeriums wurden in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Oder-Spree erneut Infektionen in Geflügelbetrieben festgestellt. Insgesamt sind damit 14 Fälle in Brandenburg registriert. Die hoch ansteckende Viruserkrankung betrifft vor allem Vögel und zwingt die Behörden zu massenhaften Keulungen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Bisher mussten in Brandenburg rund 2,1 Millionen Tiere getötet werden. Mit den jüngsten Ausbrüchen kommen mehr als 300.000 weitere Tiere hinzu. Besonders betroffen ist ein Masthähnchenbetrieb im Landkreis Oder-Spree mit etwa 70.000 Tieren, bei denen die Krankheit nach Ministeriumsangaben nachgewiesen wurde. In Dahme-Spreewald wurde die Newcastle-Krankheit in einem bereits betroffenen Unternehmen nun auch in sechs weiteren Stallanlagen mit jeweils rund 40.000 Tieren amtlich festgestellt. Dort sollen rund 240.000 Tiere getötet werden. Ein derart großflächiger Ausbruch wurde in Deutschland zuletzt vor rund 30 Jahren verzeichnet.
Der Landkreis Dahme-Spreewald spricht von einer emotional und wirtschaftlich extrem belastenden Situation. „Die Ereignisse der vergangenen Wochen erschüttern uns alle tief“, heißt es in einer Mitteilung. „Nun jetzt auch den letzten Stall des Geflügelbetriebes in Bestensee aufgeben zu müssen und die Tötung der Tiere anzuordnen, ist ein schwerer und schmerzlicher Schritt für uns alle.“ Der vollständige Befall des Geflügelbestandes durch die Newcastle-Krankheit stelle den Betrieb vor immense wirtschaftliche Herausforderungen. In Dahme-Spreewald allein wurden bislang etwa 1,36 Millionen Tiere gekeult; neben größeren Agrarbetrieben sind auch vier Kleinsttierhalter in Bestensee, Zeesen und Mittenwalde betroffen.
Die Behörden arbeiten daran, die Ausbreitungswege der Tierseuche nachzuvollziehen, darunter die Bewegungen von Tieren und tierischen Produkten zwischen den betroffenen Betrieben und Regionen. Ziel ist es, Infektionsketten zu identifizieren und weitere Ausbrüche einzudämmen. Der aktuelle Fall unterstreicht die Anfälligkeit der stark konzentrierten Geflügelhaltung für Seuchenereignisse und erhöht den Druck auf Betriebe und Aufsichtsbehörden, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Secunet Security Networks AG stellt ihre Dividendenpolitik neu auf und rückt die Finanzierung künftigen Wachstums stärker in den Mittelpunkt. Der IT-Sicherheitsanbieter aus Essen will die jährlichen Ausschüttungsvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung künftig direkt am Konzernergebnis nach Steuern ausrichten. Gleichzeitig wird die Ausschüttungsquote variabel gestaltet und soll abhängig vom jeweiligen Finanzierungsbedarf innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses liegen.
Die Neuausrichtung soll erstmals auf den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. Für die kommende Hauptversammlung plant Secunet eine Dividende von 2,58 Euro je Aktie. Nach Unternehmensangaben entspricht dies rund 50 Prozent des Konzernergebnisses 2025 nach Steuern und damit dem oberen Ende der neu definierten Ausschüttungsbandbreite. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Dividende um 15 Cent niedriger aus.
Nach Darstellung des Unternehmens soll die neue Dividendenpolitik dem Vorstand ermöglichen, zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums flexibler auf die Innenfinanzierungskraft des Konzerns zurückzugreifen. Die variable Ausschüttungsquote soll so ausgestaltet sein, dass sie sowohl künftige Investitions- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt als auch eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg sicherstellt.
Der Vorstand von Secunet zeigt sich überzeugt, dass insbesondere die Flexibilisierung der Ausschüttungshöhe eine angemessene Aktionärsbeteiligung bei gleichzeitig solider Kapitalstruktur gewährleistet. Die Anpassung der Dividendenpolitik wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht.