Öffentlicher Dienst stellt ein, Industrie baut ab: IAB zeichnet Arbeitsmarktbild für 2026

26.03.2026


Die deutsche Wirtschaft wird im Jahr 2026 laut einer neuen Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur verhalten zulegen. Die Arbeitsmarkt- und Konjunkturexperten aus Nürnberg erwarten ein Plus des Bruttoinlandsprodukts von 0,8 Prozent. Trotz milliardenschwerer Fiskalpakete der Bundesregierung komme die Konjunktur damit kaum vom Fleck.

Als wesentlichen Gegenwind nennt das IAB geopolitische Risiken, insbesondere den Krieg im Iran. Die Krise im Nahen Osten dämpfe das deutsche Wachstum nach Einschätzung der Forscher um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte – unter anderem über höhere Energiepreise und Störungen im Handel. Diese Belastungen treffen auf eine ohnehin fragile Erholung und begrenzen den Spielraum für eine kräftigere Expansion.

Zugleich verschärft sich die strukturelle Schwäche am Arbeitsmarkt. Erstmals sinkt das Erwerbspersonenpotenzial – also die Zahl der Menschen, die grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen – um 40.000 auf 48,62 Millionen. Der Fachkräftemangel nimmt damit weiter zu, weil die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand eintreten und nicht in ausreichendem Maß ersetzt werden.

In der Folge rechnet das IAB im Jahresdurchschnitt mit 40.000 zusätzlichen Arbeitslosen. Der Anstieg werde sich vor allem in der ersten Jahreshälfte bemerkbar machen, in der zweiten Hälfte sei dagegen ein leichter Rückgang möglich. Neue Stellen entstehen laut Prognose fast ausschließlich bei öffentlichen Dienstleistern, im Gesundheitswesen und in der Erziehung, während die Industrie Beschäftigung abbaut. Allein in der Industrie dürften 140.000 Jobs wegfallen, auch weil Energiepreissteigerungen und Handelsstörungen die Unternehmen in diesem Sektor zusätzlich belasten.

Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.