Österreichs Energiewende im Stresstest: Machtprobe um das EABG

10.06.2026


Unmittelbar vor der geplanten Nationalratsabstimmung über das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) spitzt sich der Konflikt zwischen Regierung und Grünen zu. ÖVP, SPÖ und Neos wollen das Paket für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien am Donnerstag beschließen. Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, kommt die Oppositionspartei in eine faktische Schlüsselrolle – und nutzt sie, um deutlich höhere Ausbauziele einzufordern. In der aktuellen Form wollen die Grünen dem Entwurf nicht zustimmen.

Aus Sicht der Grünen bremst das Gesetz die Energiewende eher, als sie zu beschleunigen. Die vorgesehenen Zielmarken für 2030 seien so niedrig angesetzt, dass sie in fünf Bundesländern bereits heuer erreicht würden – noch bevor das EABG überhaupt beschlossen ist. Der grüne Energiesprecher Lukas Hammer spricht von einer „Einzementierung des Stillstands in vielen Bundesländern“. Die Partei verlangt, die Ausbaupfade an den Nationalen Energie- und Klimaschutzplan (NEKP) anzulehnen, den Österreich 2024 an die EU-Kommission übermittelt hat, und drängt darauf, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen, um weiterzuverhandeln.

Die Regierungsparteien halten dagegen und werben bis zuletzt um ein Einlenken. Am Dienstagabend traten die Energiesprecher Laurenz Pöttinger (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (Neos) gemeinsam vor die Presse, um die Grünen zu weiteren Gesprächen aufzurufen. Die Absage aus der Opposition sei überraschend gekommen, man wolle aber „nicht aufgeben“ und bis Donnerstag um eine Einigung ringen. Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht die Grünen in der Verantwortung und verweist auf laufende „gute Gespräche“. Am Ende müssten Vernunft und Verantwortungsbewusstsein über „ideologischer Verhandlungstaktik“ stehen, erklärte er in einer Stellungnahme.

Druck auf eine rasche Lösung kommt auch aus den Bundesländern. Der oberösterreichische grüne Klimalandesrat Stefan Kaineder warnt davor, Ziele im EABG zu verwässern. Österreich brauche „mehr heimische Energie, nicht weniger“ – wer den Ausbaukurs abschwäche, gefährde Standort und Versorgungssicherheit, so seine Argumentation. Ob die verhärteten Fronten vor der Abstimmung noch aufgebrochen werden können, ist offen. Scheitert der Versuch, eine Zweidrittelmehrheit zu organisieren, droht dem zentralen Gesetzesbaustein der österreichischen Energiewende zumindest eine weitere Verzögerung.

Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026


Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.