Österreichs UBM Development setzt nach Turnaround stärker auf leistbares Wohnen

30.03.2026


Die UBM Development AG hat das Geschäftsjahr 2025 mit einem Gewinn vor Steuern von 3,9 Mio. Euro abgeschlossen und damit ihr zuvor kommuniziertes Ziel übertroffen. Entscheidend war ein starkes viertes Quartal, das den Verlust zu Jahresbeginn überkompensierte. Der Konzern nutzte die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum und konnte den bereits soliden Einzelverkauf von Wohnungen gegenüber 2024 nochmals um 12 Prozent steigern. Insgesamt setzte UBM im Jahr 2025 452 Wohneinheiten ab und erhöhte den Umsatz um 31,1 Prozent.

UBM-Chef Thomas G. Winkler sieht die Wohnimmobilienmärkte aus der Talsohle heraus: Die Assetklasse Wohnen habe die Krise hinter sich gelassen, sagte er mit Verweis auf rückläufiges Angebot, steigende Preise und eine ungebrochen hohe Nachfrage. Diese Rahmenbedingungen kommen dem Entwickler entgegen, der eine Pipeline von rund 2.000 Wohnungen in seinen Kernmärkten Österreich, Deutschland und Tschechien hält. In diesem Umfeld positioniert sich UBM nach eigenen Angaben als Anbieter, der von der Knappheit in Ballungsräumen und einem strukturell hohen Bedarf profitieren will.

Strategisch stellt der Konzern sein Portfolio zugleich breiter auf. Im Zuge eines Portfolio-Rebalancings sollen Mittel aus bestehenden Projekten freigesetzt und gezielt in das Segment „Bezahlbares Wohnen“ umgeleitet werden. In diesem Bereich diagnostiziert UBM bereits heute einen erheblichen, bislang nicht ausreichend gedeckten Nachfragedruck, der sich voraussichtlich weiter verstärken wird. Künftig will das Unternehmen mit einer klaren Zwei-Produkt-Strategie agieren: einem Segment „Bezahlbar“ und einem Premium-Segment.

Um Wohnen leistbarer zu machen, setzt UBM auf eine deutliche Reduktion der Baukosten durch Standardisierung, Vorfertigung und Modularisierung. Nach Unternehmenssicht sind zusätzlich verkürzte Genehmigungszeiten und eine Vereinfachung komplexer regulatorischer Vorgaben nötig, um Projekte schneller und günstiger realisieren zu können. Während im Premium-Segment weiterhin die Holz-Hybrid-Bauweise in urbanen Lagen im Mittelpunkt steht, verfolgt UBM im Bereich „Bezahlbares Wohnen“ einen technologieoffenen Ansatz, der auch Standorte jenseits klassischer A-Städte stärker in den Blick nimmt und das Pipeline-Volumen weiter erhöhen soll.

Secunet plant flexiblere Ausschüttungen zwischen 30 und 50 Prozent des Gewinns

30.03.2026


Secunet Security Networks AG stellt ihre Dividendenpolitik neu auf und rückt die Finanzierung künftigen Wachstums stärker in den Mittelpunkt. Der IT-Sicherheitsanbieter aus Essen will die jährlichen Ausschüttungsvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung künftig direkt am Konzernergebnis nach Steuern ausrichten. Gleichzeitig wird die Ausschüttungsquote variabel gestaltet und soll abhängig vom jeweiligen Finanzierungsbedarf innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses liegen.

Die Neuausrichtung soll erstmals auf den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. Für die kommende Hauptversammlung plant Secunet eine Dividende von 2,58 Euro je Aktie. Nach Unternehmensangaben entspricht dies rund 50 Prozent des Konzernergebnisses 2025 nach Steuern und damit dem oberen Ende der neu definierten Ausschüttungsbandbreite. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Dividende um 15 Cent niedriger aus.

Nach Darstellung des Unternehmens soll die neue Dividendenpolitik dem Vorstand ermöglichen, zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums flexibler auf die Innenfinanzierungskraft des Konzerns zurückzugreifen. Die variable Ausschüttungsquote soll so ausgestaltet sein, dass sie sowohl künftige Investitions- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt als auch eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg sicherstellt.

Der Vorstand von Secunet zeigt sich überzeugt, dass insbesondere die Flexibilisierung der Ausschüttungshöhe eine angemessene Aktionärsbeteiligung bei gleichzeitig solider Kapitalstruktur gewährleistet. Die Anpassung der Dividendenpolitik wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht.