
Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beauftragtes Rechtsgutachten stellt zentrale Teile des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes als verfassungswidrig dar. Das Gesetz, das 2021 unter einem rot-rot-grünen Senat reformiert wurde, soll Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gezielt fördern. Nach Einschätzung der Gutachter kollidieren einzelne Regelungen jedoch mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese sowie mit dem Verbot von Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Herkunft oder Ethnie.
Konkret geht es um Vorgaben, die Personalverfahren in der Berliner Verwaltung und Justiz betreffen. So schreibt das Gesetz vor, dass zu Bewerbungsgesprächen mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht – derzeit rund 40 Prozent. Zudem sollen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt und vorrangig eingestellt werden. Aus der Senatsverwaltung wird berichtet, dass in der Praxis etwa im Justizbereich Bewerber ohne Migrationshintergrund trotz besserer Examensnoten nicht zu Auswahlgesprächen eingeladen wurden.
Badenberg, selbst im Iran geboren, stellt das integrationspolitische Ziel des Gesetzes nicht in Frage, betont aber die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, sagte sie unter Verweis auf das Gutachten. Sie verweist auf Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen habe. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten Fachbeamte darauf hingewiesen, dass eine faktische Quote für Personen mit Migrationshintergrund verfassungsrechtliche Risiken birgt.
Vertreter von Grünen und Linken, die die Novelle des Partizipationsgesetzes 2021 gemeinsam mit der SPD durch das Abgeordnetenhaus gebracht hatten, reagieren empört. Die Linken-Politikerin Elif Eralp spricht von einem „Skandal“, weil die Justizsenatorin ein geltendes Gesetz aushebele. Das Gesetz benachteilige niemanden, es sehe lediglich vor, dass Menschen mit Migrationsgeschichte bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt würden. Der Grünen-Politiker Sebastian Walter erinnert daran, dass in einem Rechtsstaat Verfassungsgerichte über die Verfassungskonformität von Landesgesetzen entscheiden und nicht einzelne Mitglieder des Senats. Wie der Konflikt um die umstrittenen Paragrafen beigelegt wird, ist offen – die Auseinandersetzung markiert jedoch eine neue Wegmarke im Spannungsfeld zwischen aktiver Integrationsförderung und strikter Bestenauslese im öffentlichen Dienst.

Bei den Kommunalwahlen in Hessen zeichnet sich nach ersten Trends ein gemischtes Bild ab. Hessens SPD-Generalsekretärin Josefine Koebe spricht von „Licht und Schatten“: Während die Sozialdemokraten in mehreren Kommunen auf Erfolge bei Bürgermeisterwahlen verweisen, sorgen Zuwächse der AfD insbesondere in Nordhessen parteiübergreifend für Unruhe. Endgültige landesweite Ergebnisse liegen noch nicht vor, die Parteien ziehen jedoch bereits eine erste Zwischenbilanz.
Aus Sicht der SPD sticht vor allem Offenbach hervor. Dort gebe es bei den Trendergebnissen „helles Licht“, wie Koebe betont. Rückenwind meldet die Partei zudem aus Hanau: In der Oberbürgermeisterwahl liegt der SPD-Kandidat Maximilian Bieri nach vorläufigen Zahlen in Führung. Er trifft in einer Stichwahl auf die CDU-Bewerberin Isabelle Hemsley. Parallel dazu verweist die SPD auf „einige gewonnene Bürgermeisterwahlen“ im Land, ohne diese im Detail zu beziffern.
Gleichzeitig beobachtet Koebe die Entwicklung der AfD mit Sorge. Vor allem in Nordhessen verzeichne die Partei Zuwächse, heißt es aus der SPD-Spitze. Konkrete Prozentwerte aus der laufenden Auszählung wurden zunächst nicht genannt. Bei der letzten hessischen Kommunalwahl 2021 war die AfD landesweit auf 6,9 Prozent gekommen und lag damit hinter CDU (28,5 Prozent), SPD (24,0 Prozent), Grünen (18,4 Prozent) und FDP (6,7 Prozent), gefolgt von der Linken mit 4,0 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag damals bei 50,4 Prozent.
Koebe setzt nun auf Effekte durch das hessische Kommunalwahlrecht, das Kumulieren und Panaschieren erlaubt. Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen oder bis zu drei Stimmen auf eine Person bündeln. „Erfahrungsgemäß gewinnen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durch Kumulieren und Panaschieren eher, als dass sie verlieren, was auch für unsere starken Leute und tiefe Verankerung vor Ort spricht“, sagte die Generalsekretärin. Am Sonntag wurden im gesamten Bundesland neue Kreistage, Stadt- und Gemeindeparlamente sowie Ortsbeiräte gewählt, ebenso zahlreiche Bürgermeister und Ausländerbeiräte. Die endgültigen Resultate werden Aufschluss darüber geben, ob sich der optimistische Blick der SPD auf die feine Auszählung bestätigt – und wie stark die AfD ihren Trend in einzelnen Regionen tatsächlich ausbauen konnte.