Raus aus der US-Cloud: Neues Stadtwerke-Rechenzentrum soll regionale Datenhoheit stärken

12.03.2026


Die Stadtwerke Lübeck haben ihr erstes eigenes Rechenzentrum offiziell in Betrieb genommen und positionieren sich damit als regionale Alternative zu internationalen Cloud-Anbietern. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus Lübeck und Umgebung können sensible und geschäftskritische Daten künftig direkt vor Ort speichern und verarbeiten. Nach Angaben des Versorgers sind bereits zum Start ein Großteil, teils rund 80 Prozent, der Serverkapazitäten der ersten Ausbaustufe vergeben. Die nächste Ausbauphase ist bereits beschlossen.

„Das Rechenzentrum ist ein Meilenstein für Lübeck. Wir schaffen eine digitale Infrastruktur, die Sicherheit, Unabhängigkeit und Energieeffizienz vereint – und wir tun das bewusst in kommunaler Verantwortung“, sagte Dr. Jens Meier, CEO der Stadtwerke Lübeck Gruppe. Digitale Daseinsvorsorge sei eine zentrale Aufgabe der Stadtwerke, betonte er. Die Nachfrage spiegele den Trend weg von weit entfernten Cloud-Standorten hin zu regional verankerten Angeboten wider; viele Kunden hatten zuvor Dienste internationaler Anbieter oder Rechenzentren in Hamburg genutzt.

Technisch ist die Anlage auf besonders sensible und geschäftskritische Anwendungen ausgelegt. Alle zentralen Systeme sind mehrfach redundant aufgebaut, um den Betrieb auch bei Störungen sicherzustellen. Eine leistungsfähige Netzanbindung sowie moderne Schutzmechanismen gegen Cyberangriffe sollen die Verfügbarkeit erhöhen und die regionale Datenhoheit absichern. Die Stadtwerke sehen darin einen Standortvorteil für Wirtschaft, Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Region.

Das Betriebskonzept des Rechenzentrums zielt zugleich auf Energieeffizienz. Der Strom stammt vorrangig aus zwei Blockheizkraftwerken mit jeweils 100 Kilowatt elektrischer Leistung im benachbarten Umspannwerk sowie aus einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach. Die beim Betrieb der Anlagen entstehende Abwärme wird genutzt, um das entstehende Quartier Geniner Ufer mit Wärme zu versorgen. Überschüssiger Strom aus der Eigenproduktion wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.