Rüstungswerte profitieren von geopolitischer Unsicherheit und starkem Ausblick von Leonardo

14.03.2026


Die europäischen Aktienmärkte haben am Donnerstag erneut nachgegeben. Auslöser waren vor allem wieder anziehende Ölpreise und damit verbundene Konjunktursorgen. Marktteilnehmer sehen sich zwischen zwei Extremszenarien gefangen: „Zwischen der Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende und einer weiteren Eskalation nehmen die Anleger eine neutrale Haltung ein und messen beiden Szenarien in etwa die gleiche Wahrscheinlichkeit bei“, sagte Jochen Stanzl, Chefmarktanalyst der Consorsbank. Die Verluste fielen bislang begrenzt aus, doch die Sektorrotation fiel deutlich aus.

Der Eurozonen-Leitindex Euro-Stoxx-50 lag zur Mittagszeit rund 0,6 bis 0,7 Prozent im Minus bei etwa 5.760 Punkten. In Frankfurt zeigte sich ein abweichendes Bild: Der DAX bewegte sich nur knapp um die Nulllinie und schaffte es zeitweise sogar um 0,2 Prozent ins Plus auf knapp 23.700 Punkte, nachdem er zuvor geringfügig schwächer bei rund 23.600 Zählern notiert hatte. Außerhalb der Eurozone gab der britische FTSE 100 um etwa 0,4 bis 0,5 Prozent auf gut 10.300 Punkte nach, der Schweizer SMI verlor rund 0,7 Prozent und fiel auf knapp 12.870 Punkte.

Besonders hart traf es erneut die Finanz- und zinssensiblen Sektoren. Bankaktien waren der schwächste Bereich im Markt, belastet von sich eintrübenden Konjunkturaussichten. „Am Markt wird zusehends das Risiko eingepreist, dass die Hoffnung auf kurzfristige Preisspitzen trügt und sich hohe Ölpreisnotierungen verfestigen, was ernsthafte Flurschäden für die Weltwirtschaft verursachen könnte“, sagte Timo Emden von Emden Research. CMC-Markets-Experte Andreas Lipkow verwies zudem auf „hohe Mittelabflüsse im Private-Equity-Sektor“, die zu „Liquiditätsengpässen“ führten. Immobilienwerte litten als zinssensitive Titel unter den gestiegenen Inflationsrisiken durch teure Energie. Auch Fluggesellschaften gerieten wegen höherer Kerosinkosten unter Druck: Air France-KLM etwa verlor 2,4 Prozent, bei der Lufthansa kam es zu einem Abschlag in ähnlicher Größenordnung.

Gemischt präsentierte sich der Versicherungssektor. Während die Papiere von Generali um 1,6 Prozent zulegen konnten, fielen Swiss Life um 3,3 Prozent. Analysten von JPMorgan hoben bei den Italienern die Aussagen zur Dividende positiv hervor. Beim Schweizer Versicherer dagegen sorgte der Dividendenvorschlag für Enttäuschung, zudem verwiesen Händler auf eine bereits hohe Bewertung. Gewinner der geopolitisch angespannten Lage waren Rüstungswerte: In dem Segment setzte sich eine rege Nachfrage durch, gestützt von einem überzeugenden Ausblick des italienischen Konzerns Leonardo, dessen Aktie deutlich zulegte. Öl- und Energietitel verbuchten dagegen trotz des Preisanstiegs beim Rohöl nur minimale Gewinne. Gegen den schwächeren Markttrend stachen in Frankfurt zudem Einzeltitel wie Zalando heraus: Die Aktie sprang nach Angaben von Händlern zweistellig nach oben, gestützt von besser als erwarteten Geschäftszahlen und einem angekündigten Aktienrückkaufprogramm.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.