Salzburger Landesbudget unter Druck durch rückwirkende Zulagenregelung

16.03.2026


Die gesetzlich festgeschriebenen Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst sorgen weiter für politischen Streit. Eine aktuelle Anfragebeantwortung der Salzburger Landesregierung bestätigt einen massiven Anstieg der Zahlungen, insbesondere bei Landeslehrern. Demnach steigt die monatliche Zulage für teilweise freigestellte Lehrer-Personalvertreter von bisher maximal 846 Euro auf künftig über 3.400 Euro. Für das Land Salzburg bedeutet das eine Verelfachung der jährlichen Ausgaben – von rund 22.000 auf etwa 229.000 Euro.

Zusätzlich belastet eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung das Landesbudget. Die Zulagen gelten ab 2023, wodurch allein in Salzburg verpflichtende Nachzahlungen von rund 642.644 bis rund 650.000 Euro anfallen. Der Bildungssprecher der Salzburger Grünen, Simon Heilig-Hofbauer, spricht angesichts des angespannten Budgets von einer erheblichen Zusatzbelastung und stellt die Frage, wo die Landesregierung die notwendigen Mittel aufbringen soll.

Politisch brisant ist der Kontext des Nationalratsbeschlusses vom Dezember, mit dem die höheren Zulagen beschlossen wurden. Im selben Paket wurde eine zuvor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben. Zustimmung kam von allen Parlamentsparteien mit Ausnahme der FPÖ. Die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer, kritisiert, dass Lehrerinnen und Lehrer auf die versprochene Gehaltserhöhung verzichten müssten, während Personalvertreter-Zulagen von knapp 850 auf mehr als 3.400 Euro im Monat steigen. Sie bezeichnet das als „absurd“ und vermutet einen Abtausch mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Diese Darstellung wird von Regierungsseite und Gewerkschaft jedoch deutlich zurückgewiesen. Aus dem Bundeskanzleramt beziehungsweise dem Büro des für den öffentlichen Dienst zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) wird ein Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Gehaltserhöhung und der Zulagenerhöhung bestritten. Auch GÖD-Chef Eckehard Quin sowie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weisen den Vorwurf zurück, sich den Gehaltsabschluss mit höheren Zulagen „abkaufen“ gelassen zu haben. Damit steht Aussage gegen Aussage – während die konkreten Mehrkosten auf Landesebene, wie in Salzburg, nun erstmals sichtbar werden und weiteren politischen Druck erzeugen.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.