Schweiz drosselt Zürichsee-Abfluss auf Rekordtief – Umwelt und Energie unter Druck

08.10.2026


Die anhaltende Trockenheit zwingt Bund und Kantone zu weiteren Eingriffen in den Wasserhaushalt der Schweiz. Der Abfluss aus dem Zürichsee wird seit Donnerstag von bisher 30 auf 20 Kubikmeter pro Sekunde reduziert. Ziel der vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) koordinierten Massnahme ist es, den Pegel des Sees zu stabilisieren und ein weiteres rasches Absinken zu bremsen. Der Kanton Zürich hatte den Schritt beantragt, in die Entscheidfindung waren auch die Kantone Aargau, Schwyz und St. Gallen eingebunden.

Der Zürichsee weist wie der Bodensee, der Walensee und der Vierwaldstättersee aktuell ungewöhnlich tiefe Wasserstände auf. Weil dem See seit Monaten weniger Wasser zufliesst, als über die Limmat abfliesst, sinkt der Pegel kontinuierlich. Ohne Eingriff drohen zusätzliche Einschränkungen für die Zürichsee-Schifffahrt und die Fähre, auch die Seerettung könnte in ihrer Arbeit behindert werden. Bereits laufende Bauarbeiten in der Stadt Zürich, etwa an der Rathausbrücke, wären bei weiter sinkendem Wasserstand gefährdet, weil Schwimmpontons nicht mehr eingesetzt werden könnten und Verzögerungen sowie Mehrkosten drohten.

Die Drosselung des Abflusses ist befristet bis Ende Oktober. Sie hat jedoch direkte Folgen für die Limmat: In dem Fluss steht weniger Wasser zur Verfügung, was sowohl die Stromproduktion der Wasserkraftwerke als auch das Ökosystem beeinflussen kann. Laut Bund lassen sich negative Auswirkungen auf Fische und andere Wasserlebewesen nicht ausschliessen, da mit dem geringeren Abfluss Wassertiefe und verfügbare Lebensräume abnehmen. Wegen der inzwischen deutlich tieferen Wassertemperaturen als im Hochsommer rechnet das Bafu jedoch nicht mit einem grossflächigen Fischsterben; die Lage soll insbesondere mit Blick auf die beginnende Laichzeit der Forellen Ende Oktober neu beurteilt werden.

Wie weitreichend die Trockenheit inzwischen ist, zeigt sich auch am Rhein. Im Abschnitt bei Stein am Rhein hat der Pegel am Mittwoch den tiefsten Stand seit Beginn der Messungen erreicht. Die Insel Werd zwischen Eschenz und Stein am Rhein ist aufgrund der niedrigen Wasserführung vorübergehend keine Insel mehr: Trockengefallene Kies- und Uferflächen verbinden sie mit dem Festland, das Wasser hat sich sichtbar in deutlich schmalere Bereiche zurückgezogen. Grössere, länger anhaltende Regenfälle, die die Pegel wieder deutlich anheben könnten, sind nach Angaben der Behörden derzeit nicht in Sicht.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.