Schweizer Sensorenhersteller Sensirion wächst kräftig trotz Frankenstärke

10.03.2026


Der Schweizer Sensorenhersteller Sensirion hat im Geschäftsjahr 2025 ein deutliches Umsatzwachstum verzeichnet und dabei die Erwartungen der Analysten übertroffen. Das Unternehmen aus Stäfa meldete einen Umsatzanstieg um 24 Prozent auf 342,4 Millionen Schweizer Franken, was in Lokalwährungen einem Plus von 29 Prozent entspricht. Dieses Wachstum wurde maßgeblich durch die Einführung neuer Produkte wie den A2L-Gaslecksensoren für Klimaanlagen in den USA geprägt, die sich als größter Wachstumstreiber erwiesen haben.

Trotz eines herausfordernden Marktumfelds mit geopolitischen Unsicherheiten, Zöllen und der Aufwertung des Schweizer Frankens konnte Sensirion seine Rentabilität deutlich verbessern. Der bereinigte Betriebsgewinn (EBITDA) verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 63,5 Millionen Franken, während die bereinigte operative Marge um 8,0 Prozentpunkte auf 18,5 Prozent kletterte. Neben einer höheren Kapazitätsauslastung führte das Unternehmen diese Verbesserung auf Produktivitätssteigerungen zurück.

Unter dem Strich erzielte Sensirion einen Gewinn von 20,1 Millionen Franken nach einem Verlust von 28,9 Millionen Franken im Vorjahr. Ein negatives Finanzergebnis, der Verlust aus der Beteiligung am Start-up Lumiphase sowie die Frankenstärke verhinderten laut Unternehmensangaben einen noch höheren Gewinn. Im Jahr 2024 war das Ergebnis durch Einmalkosten in Höhe von 33,4 Millionen Franken belastet gewesen, die mit der Aufgabe des Bereichs Zustandsüberwachung von Industriemaschinen in Berlin zusammenhingen.

Für das Jahr 2026 strebt Sensirion weiteres Wachstum an und will das Geschäft weiter ausbauen. Das Unternehmen betonte seine Widerstandsfähigkeit in schwierigen Marktbedingungen und verwies auf eine starke Pipeline innovativer Technologien sowie klare strategische Prioritäten. Drei der vier Endmärkte verzeichneten im Berichtsjahr deutliche Zuwächse, was auf breit diversifizierte Wachstumsfelder in allen Geschäftsbereichen zurückzuführen ist.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.