Sicherheits- und Wehrpolitik: ÖVP setzt auf Volksbefragung, Opposition auf Parlamentslösung

13.03.2026


In der österreichischen Debatte um eine Reform der Wehrpflicht zeichnet sich weiterhin keine parteiübergreifende Linie ab. Die ÖVP drängt auf eine rasche Entscheidung über eine Verlängerung von Wehr- und Zivildienst und wirbt zugleich für eine Volksbefragung zu dem Thema. Nach einem weiteren Treffen der Fraktionen im Nationalrat forderte ÖVP-Wehrsprecher Friedrich Ofenauer alle Parteien auf, „sich klar zu bekennen“. Seine Partei habe ihre Position festgelegt, andere Kräfte setzten hingegen auf ausweichende Formulierungen, kritisierte er.

Kern des von der ÖVP befürworteten Modells ist eine Ausdehnung des Grundwehrdienstes auf acht Monate, ergänzt um zwei Monate Milizübung. Damit folgt die Partei der Empfehlung der Wehrdienstkommission, einem Gremium aus 23 Expertinnen und Experten, das dieses Modell als bevorzugte Variante genannt hatte. Parallel dazu plädiert die ÖVP für eine Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate. Aus Sicht Ofenauers zeigt die bislang schwierige Entscheidungsfindung im parlamentarischen Prozess, dass der Vorstoß von Bundeskanzler Christian Stocker für eine Volksbefragung zur Wehrpflichtreform gerechtfertigt sei.

Auf deutlichen Widerstand stößt gerade dieser plebiszitäre Ansatz bei den NEOS. Klubchef Yannick Shetty verweist darauf, dass die unterschiedlichen Modelle der Wehrdienstkommission bereits in Verhandlungen zwischen den Parteien stünden. Es sei Aufgabe der Politik, insbesondere heikle Fragen selbst zu entscheiden, statt diese an die Bevölkerung zu delegieren, argumentiert er. Auch der Vorsitzende der Wehrdienstkommission sieht eine Volksbefragung kritisch und signalisiert damit Distanz zum Kurs der ÖVP.

Die SPÖ vermeidet bislang eine klare Festlegung auf ein konkretes Modell, spricht sich aber für eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung aus. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim forderte nach Vorlage des Kommissionsberichts im Jänner eine „fundierte politische Debatte“ im Parlament. Grundsätzlich bekenne sich die Partei zur Attraktivierung von Wehrdienst und Miliz, hält sich bei der Frage einer Verlängerung von Dienstzeiten jedoch zurück. Damit bleibt offen, ob und in welcher Form sich im Nationalrat eine Mehrheit für die von der ÖVP angestrebte Neuordnung findet – oder ob der Konflikt um Volksbefragung und Wehrpflicht die sicherheitspolitische Agenda noch länger blockiert.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.