In der österreichischen Debatte um eine Reform der Wehrpflicht zeichnet sich weiterhin keine parteiübergreifende Linie ab. Die ÖVP drängt auf eine rasche Entscheidung über eine Verlängerung von Wehr- und Zivildienst und wirbt zugleich für eine Volksbefragung zu dem Thema. Nach einem weiteren Treffen der Fraktionen im Nationalrat forderte ÖVP-Wehrsprecher Friedrich Ofenauer alle Parteien auf, „sich klar zu bekennen“. Seine Partei habe ihre Position festgelegt, andere Kräfte setzten hingegen auf ausweichende Formulierungen, kritisierte er.
Kern des von der ÖVP befürworteten Modells ist eine Ausdehnung des Grundwehrdienstes auf acht Monate, ergänzt um zwei Monate Milizübung. Damit folgt die Partei der Empfehlung der Wehrdienstkommission, einem Gremium aus 23 Expertinnen und Experten, das dieses Modell als bevorzugte Variante genannt hatte. Parallel dazu plädiert die ÖVP für eine Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate. Aus Sicht Ofenauers zeigt die bislang schwierige Entscheidungsfindung im parlamentarischen Prozess, dass der Vorstoß von Bundeskanzler Christian Stocker für eine Volksbefragung zur Wehrpflichtreform gerechtfertigt sei.
Auf deutlichen Widerstand stößt gerade dieser plebiszitäre Ansatz bei den NEOS. Klubchef Yannick Shetty verweist darauf, dass die unterschiedlichen Modelle der Wehrdienstkommission bereits in Verhandlungen zwischen den Parteien stünden. Es sei Aufgabe der Politik, insbesondere heikle Fragen selbst zu entscheiden, statt diese an die Bevölkerung zu delegieren, argumentiert er. Auch der Vorsitzende der Wehrdienstkommission sieht eine Volksbefragung kritisch und signalisiert damit Distanz zum Kurs der ÖVP.
Die SPÖ vermeidet bislang eine klare Festlegung auf ein konkretes Modell, spricht sich aber für eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung aus. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim forderte nach Vorlage des Kommissionsberichts im Jänner eine „fundierte politische Debatte“ im Parlament. Grundsätzlich bekenne sich die Partei zur Attraktivierung von Wehrdienst und Miliz, hält sich bei der Frage einer Verlängerung von Dienstzeiten jedoch zurück. Damit bleibt offen, ob und in welcher Form sich im Nationalrat eine Mehrheit für die von der ÖVP angestrebte Neuordnung findet – oder ob der Konflikt um Volksbefragung und Wehrpflicht die sicherheitspolitische Agenda noch länger blockiert.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.