
Die Rektorin der Düsseldorfer Kunstakademie, Donatella Fioretti, lehnt Rücktrittsforderungen nach einer umstrittenen Veranstaltung mit der palästinensischen Künstlerin Basma al-Sharif ab. Die 64-Jährige bezeichnete die Forderungen in einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als unbegründet und verwies auf die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig äußerte sie Besorgnis darüber, dass Amtsträger versuchten, "aus politischen Gründen Druck auf kulturelle und wissenschaftliche Institutionen und ihre Leitungen auszuüben".
Die Kontroverse entzündete sich an einer im Januar durchgeführten Veranstaltung mit Basma al-Sharif, gegen die jüdische Verbände protestiert und Antisemitismus-Vorwürfe erhoben hatten. Die Kunstakademie berief sich auf die Kunstfreiheit und führte die Veranstaltung durch, entschied sich jedoch aus Sicherheitsbedenken für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Gezeigt wurden zwei kurze Filme der Künstlerin, gefolgt von einem Künstlerinnengespräch.
Eine auf der Plattform Change.org veröffentlichte Petition mit der Rücktrittsforderung an Fioretti wurde von prominenten Erstunterzeichnern unterstützt, darunter Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Oded Horowitz, und der städtische Antisemitismus-Beauftragte Wolfgang Rolshoven. Bis Mittwochnachmittag hatten mehr als 700 Menschen die Petition unterschrieben. In der Petition wird gefordert, dass die Hochschule einen sicheren Raum für alle Studierenden bieten müsse, was eine klare Abgrenzung gegenüber antisemitischen oder rassistischen Positionierungen voraussetze.
Das Kultur- und Wissenschaftsministerium hat Fioretti aufgefordert, an einer Sondersitzung des Kultur- und Medienausschusses des Landtags am 18. März teilzunehmen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Kulturministerin Ina Brandes (CDU) bedauerte die Entscheidung der Kunstakademie, betonte jedoch, dass sie den Entschluss mit Blick auf Kunstfreiheit und Hochschulautonomie respektieren müsse. Das Ministerium stellte klar, dass ein politisch zu verurteilendes Verhalten der Rektorin keine Kürzung von bereits verabschiedeten Haushaltsmitteln für die Akademie rechtfertige.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.