Smartphone-Klingeln und Sirenengeheul: Hessen erprobt Warnnetz im gesamten Land

13.03.2026


Hessen stellt seine Warninfrastruktur am 12. März auf die Probe. Ab 10.00 Uhr wird im gesamten Bundesland ein landesweiter Warntag durchgeführt, wie das Innenministerium in Wiesbaden mitteilte. Geplant ist ein flächendeckender Probealarm, der sowohl klassische Sirenen als auch digitale Warnkanäle einbezieht. Um 10.30 Uhr soll eine offizielle Entwarnung folgen.

Das Sirenensignal soll nach Angaben des Ministeriums jeweils eine Minute andauern. Parallel dazu werden weitere Warnmittel getestet, darunter die Landes-App hessenWARN sowie das vom Bund eingeführte Cell-Broadcast-System, das Warnmeldungen direkt auf kompatible Mobiltelefone sendet. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der Landkreise und kreisfreien Städte technisch zu überprüfen.

Innenminister Roman Poseck verweist mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage auf die wachsende Bedeutung funktionierender Warnketten. Angesichts möglicher Stromausfälle, Extremwetterlagen oder anderer Gefährdungsszenarien müsse die Bevölkerung im Ernstfall schnell und verlässlich erreicht werden, betonte der CDU-Politiker. Der Warntag solle zeigen, ob die Sicherheitssysteme technisch einwandfrei funktionieren und tatsächlich alle Menschen erreichen.

Zugleich versteht das Innenministerium den Warntag als Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit dem richtigen Verhalten in Notlagen vertraut zu machen und die eigene Vorsorge zu überprüfen. Der Testtag soll damit nicht nur technische Schwachstellen im Warnnetz identifizieren, sondern auch das Bewusstsein für Risiken und die Bedeutung frühzeitiger Information stärken.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.