
Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag drängt auf ein Nutzungsverbot kommerzieller sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren. Nach einer dreitägigen Klausurtagung in Göttingen legten die Sozialdemokraten in der sogenannten „Göttinger Erklärung“ fest, dass Online-Plattformen im Bundesland erst ab 14 genutzt werden dürfen. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) hatte eine entsprechende Altersgrenze bereits im vergangenen Jahr als „naheliegend und sinnvoll“ bezeichnet.
Auslöser für die Verschärfung des Kurses ist nach Angaben der Fraktion die wachsende Macht großer Plattformbetreiber. „Die Bedrohung durch Online-Giganten ist uns deutlicher denn je geworden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Wiard Siebels. Unter der Überschrift „Dominanz digitaler Medien und Zerstörung der Meinungsfreiheit“ diskutierten die Abgeordneten nach eigenen Angaben Risiken für öffentliche Debattenräume und politische Willensbildung.
Neben der Altersgrenze fordert die SPD-Fraktion jugendfreundliche Versionen bestehender Social-Media-Angebote. Für Nutzerinnen und Nutzer zwischen 14 und 16 Jahren sollen Plattformen etwa ohne algorithmusgesteuerte Startseiten angeboten werden. Zudem verlangt die Fraktion mehr Transparenz von den Unternehmen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Ziel sei der Schutz demokratischer Prozesse, heißt es in einer Mitteilung: „Es geht um nichts anderes als den Schutz unserer Demokratie.“
Viele der anvisierten Änderungen liegen nach Einschätzung der Fraktion außerhalb der unmittelbaren Landeszuständigkeit. Die SPD ruft daher die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für neue bundes- oder europarechtliche Vorgaben stark zu machen. Zugleich habe sich in Vorträgen und Gesprächen während der Klausur gezeigt, dass einzelne Punkte – etwa über Anpassungen der Medienstaatsverträge – durchaus in den Kompetenzbereich der Länder fallen könnten, sagte Siebels. Die „Göttinger Erklärung“ fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen und markiert nach Angaben der Fraktion eine der politischen Prioritäten für das angebrochene Jahr.

Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.
Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.
Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.
Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.