
Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Tesla hat mit seinen Zahlen zum ersten Quartal sowohl bei Elektroautos als auch im Energiebereich die Erwartungen der Analysten verfehlt – und reagiert operativ mit stärkerem Fokus auf den Gebrauchtwagenmarkt. Der US-Konzern meldete 358.023 ausgelieferte Elektrofahrzeuge und blieb damit deutlich unter der FactSet-Konsensschätzung von rund 381.000 Einheiten sowie unter einer von Tesla selbst zusammengetragenen Analystenerwartung von 365.645 Fahrzeugen. Zwar lagen die Auslieferungen damit 6 Prozent über dem schwachen Vorjahresquartal, doch die Börse zeigte sich unbeeindruckt: Die Aktie fiel im frühen Handel um fast 4 Prozent und hatte bereits vor dem Bericht seit Jahresbeginn rund 15 Prozent verloren.
Auch im Energiespeichergeschäft zeigte Tesla Schwäche. Das Unternehmen setzte im ersten Quartal 8,8 Gigawattstunden Energiespeicher ab – rund 39 Prozent weniger als von Analysten erwartet und der niedrigste Wert seit dem dritten Quartal 2024, als 6,9 Gigawattstunden erreicht wurden. Damit gerät ausgerechnet jenes Segment unter Druck, das zuletzt als Wachstumstreiber gegolten hatte. Während Investoren vor allem auf langfristige Pläne in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Robotaxis und humanoide Roboter blicken, bleibt das Kerngeschäft klar bestimmend: Allein Elektrofahrzeuge steuerten im vergangenen Jahr 69,5 Milliarden US‑Dollar zum Umsatz bei.
Operativ steht Tesla vor einem Nachfragedilemma. Der Konzern produzierte im Quartal 408.383 Fahrzeuge und schuf damit einen deutlichen Abstand zu den Auslieferungen – ein Hinweis auf anhaltende Bestandsaufbauten. In den USA fällt zudem der Wegfall der früheren 7.500‑Dollar‑Steuergutschrift für E‑Autos ins Gewicht, während Vorbehalte gegenüber Reichweite und Ladezeiten bestehen bleiben. Gleichzeitig ziehen sich große Wettbewerber wie Ford und General Motors in Teilen aus dem Elektroautomarkt zurück. Branchenbeobachter sehen darin die Chance für Tesla, seinen US‑Marktanteil wieder auszubauen, zumal Importmodelle aus China aufgrund von Zöllen derzeit kaum Aussicht auf Marktzugang haben.
Um die Preishürde für viele Käufer zu senken und die schwächere Nachfrage bei Neuwagen zu kompensieren, baut Tesla nun den Vertrieb zertifizierter Gebrauchtwagen aus. In eigenen Stores bietet das Unternehmen unter anderem gebrauchte Model 3 und Model Y an, teils zu Preisen unter 25.000 Dollar – deutlich unterhalb des rund 50.000‑Dollar‑Basispreises für neue Allradvarianten und unter dem branchenweiten Durchschnittspreis neuer E‑Autos von etwa 60.000 Dollar. Die Fahrzeuge werden nach Unternehmensangaben von Tesla‑Technikern geprüft und aufgearbeitet und mit einer eingeschränkten Garantie verkauft. Damit nimmt Tesla zwar eine mögliche Kannibalisierung des Neuwagengeschäfts in Kauf, signalisiert aber zugleich, dass das klassische Auto‑ und Gebrauchtwagengeschäft weiterhin im Zentrum steht – trotz des wiederholten Hinweises von CEO Elon Musk, Tesla sei längst mehr als ein reiner Autobauer.