
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt plant Ermittlungen gegen den ÖVP-Fraktionsführer im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger. Dem Nationalratsabgeordneten wird eine mögliche falsche Beweisaussage im Zusammenhang mit der Grazer FPÖ-Finanzcausa vorgeworfen, wie der „Standard“ berichtet. Weil Hanger als Abgeordneter über parlamentarische Immunität verfügt, kann ein Verfahren erst eingeleitet werden, wenn der Nationalrat seine Auslieferung beschließt. Voraussetzung dafür ist, dass das Parlament keinen unmittelbaren beruflichen Zusammenhang zwischen dem vorgeworfenen Verhalten und der parlamentarischen Tätigkeit erkennt.
Auslöser der Causa ist eine Finanzaffäre rund um die Grazer FPÖ, die Gegenstand des von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschusses zum angeblichen „rot-blauen Machtmissbrauch“ war. Laut übereinstimmenden Aussagen mehrerer damaliger Fraktionsführerinnen und Fraktionsführer – darunter Meri Disoski (Grüne), Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Yannick Shetty (Neos) – soll Hanger Anfang 2024 in einer Besprechung einen USB-Stick verteilt haben, auf dem sich zumindest Teile des Ermittlungsakts gegen mehrere steirische FPÖ-Politiker befanden. Diese Darstellung steht im Zentrum des Verdachts, Hanger könnte Ermittler falsch informiert haben.
Hanger hatte gegenüber den zuständigen Behörden angegeben, den Strafakt zur Grazer FPÖ-Finanzcausa „weder in elektronischer noch in physischer Form“ erhalten zu haben. Er betonte, er habe von einem Anwalt lediglich aufgearbeitete Informationen für die Arbeit im Untersuchungsausschuss bekommen, nicht aber den eigentlichen Ermittlungsakt. In einem Verfahren gegen den früheren FPÖ-Politiker Alexis Pascuttini war Hanger dazu befragt worden. Pascuttini soll laut Verdacht den Strafakt an die ÖVP verkauft haben, weist diesen Vorwurf jedoch zurück und bestreitet, jemals Akten verkauft zu haben.
Politisch zeigt sich Hanger laut APA unbeeindruckt von den Ermittlungsplänen. Er habe stets klar gemacht, dass ihm Unterlagen für die Ausschussarbeit zur Verfügung gestanden seien; die konkrete Form der Unterlagen sei aus seiner Sicht zweitrangig. Zugleich sieht er die Weitergabe von Informationen im Rahmen des Untersuchungsausschusses als Teil seiner politischen Tätigkeit – ein Argument, auf das er mit Blick auf seine Immunität und eine mögliche Auslieferungsentscheidung des Nationalrats setzt. Ob das Parlament dem Wunsch der Staatsanwaltschaft folgt, dürfte damit zu einem weiteren Konfliktpunkt im ohnehin polarisierten Umgang mit dem Untersuchungsausschuss werden.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.