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Die Steyr Motors AG, ein österreichischer Hersteller von Spezialmotoren für Defense- und zivile Anwendungen, hat ihren testierten Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen verzeichnete ein Umsatzwachstum von 16,4 Prozent auf 48,5 Millionen Euro. Das bereinigte EBIT belief sich auf 7,0 Millionen Euro, was einer bereinigten EBIT-Marge von 14,5 Prozent entspricht. Der Geschäftsverlauf 2025 wurde durch projektbezogene Verschiebungen beeinflusst, unter anderem durch verzögerte Budgetfreigaben bei staatlichen Institutionen.
Parallel zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts hat der Vorstand der Steyr Motors AG beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 Euro je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen. Dies wäre die erste Dividende seit dem Börsengang des Unternehmens im Herbst 2024. Die endgültige Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns obliegt der Hauptversammlung, die am 10. April 2026 stattfinden wird.
Für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet Steyr Motors einen Umsatz von 75 bis 95 Millionen Euro bei einer EBIT-Marge von mindestens 15 Prozent. Das Unternehmen nennt neue Anwendungen bei Unmanned Surface Vehicles (unbemannten Wasserfahrzeugen) und Stromgeneratoren als zusätzliche Wachstumstreiber. Der Gesamtauftragsbestand wurde bis Ende 2030 auf über 300 Millionen Euro gesteigert.
Strategische Initiativen wie die Akquisition des dänischen Motorenspezialisten BUKH sollen die Marine- und Defense-Position des Unternehmens stärken. Zudem hat Steyr Motors einen Rahmenvertrag mit KNDS abgeschlossen, der die Lieferung von mindestens 500 Motor-Generator-Einheiten für militärische Anwendungen wie den Leopard-2-Kampfpanzer bis 2034 vorsieht. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für die optimistische Prognose und die geplante Dividendenausschüttung.

Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.
Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.
Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.
Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.