Steyr Motors veröffentlicht Geschäftsbericht 2025 und plant Dividende

10.03.2026


Die Steyr Motors AG, ein österreichischer Hersteller von Spezialmotoren für Defense- und zivile Anwendungen, hat ihren testierten Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen verzeichnete ein Umsatzwachstum von 16,4 Prozent auf 48,5 Millionen Euro. Das bereinigte EBIT belief sich auf 7,0 Millionen Euro, was einer bereinigten EBIT-Marge von 14,5 Prozent entspricht. Der Geschäftsverlauf 2025 wurde durch projektbezogene Verschiebungen beeinflusst, unter anderem durch verzögerte Budgetfreigaben bei staatlichen Institutionen.

Parallel zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts hat der Vorstand der Steyr Motors AG beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 Euro je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen. Dies wäre die erste Dividende seit dem Börsengang des Unternehmens im Herbst 2024. Die endgültige Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns obliegt der Hauptversammlung, die am 10. April 2026 stattfinden wird.

Für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet Steyr Motors einen Umsatz von 75 bis 95 Millionen Euro bei einer EBIT-Marge von mindestens 15 Prozent. Das Unternehmen nennt neue Anwendungen bei Unmanned Surface Vehicles (unbemannten Wasserfahrzeugen) und Stromgeneratoren als zusätzliche Wachstumstreiber. Der Gesamtauftragsbestand wurde bis Ende 2030 auf über 300 Millionen Euro gesteigert.

Strategische Initiativen wie die Akquisition des dänischen Motorenspezialisten BUKH sollen die Marine- und Defense-Position des Unternehmens stärken. Zudem hat Steyr Motors einen Rahmenvertrag mit KNDS abgeschlossen, der die Lieferung von mindestens 500 Motor-Generator-Einheiten für militärische Anwendungen wie den Leopard-2-Kampfpanzer bis 2034 vorsieht. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für die optimistische Prognose und die geplante Dividendenausschüttung.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.