
Der Verwaltungsrat des Schweizer TV-Streaming-Anbieters Zattoo hat Tina Rodriguez per 1. April 2026 zur CEO ad interim ernannt. Sie folgt auf Roger Elsener, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um die Position des Direktors des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zu übernehmen. Mit dieser Ernennung aus den eigenen Reihen stellt Zattoo sicher, dass die eingeschlagene Unternehmensstrategie konsequent weitergeführt wird.
Roger Elsener war seit Oktober 2024 CEO von Zattoo und setzte in dieser Zeit wichtige strategische Impulse. Unter seiner Leitung stärkte das Unternehmen seine Marktposition durch neue Partnerschaften und Wachstumsinitiativen. Dazu zählen Kooperationen im Ad Sales mit HBO Max und Paramount+, neue Plattformpartner wie Digitec Galaxus, Waoo, Kabelnoord und WWZ sowie die Integration der Mediatheken von ARD und ZDF. Elsener dankte dem Verwaltungsrat und den Kollegen für das entgegengebrachte Vertrauen und verwies auf die einmalige berufliche Chance beim SRF.
Bei SRF folgt der 47-jährige Elsener ab 1. Mai 2026 auf Nathalie Wappler, die im September 2025 ihren Rücktritt angekündigt hatte. Der Verwaltungsrat der SRG wählte Elsener einstimmig auf Vorschlag des Regionalvorstands SRG Deutschschweiz. SRG-Generaldirektorin Susanne Wille bezeichnete Elsener als erfahrenen Medienmanager und Digitalexperten, der den digitalen Wandel von SRF konsequent fortsetzen werde.
Mit Tina Rodriguez übernimmt eine erfahrene internationale Managerin die operative Führung bei Zattoo. Sie ist seit Januar 2026 als Chief Consumer Officer bei Zattoo tätig und verantwortet das Direct-to-Consumer-Geschäft sowie Corporate Communications. Zuvor war sie in leitenden Funktionen bei Liberty Global, Sunrise, UPC Schweiz, Unity Media und weiteren Unternehmen tätig. Rodriguez betonte, dass Kundenzufriedenheit, Partnerschaften und die Mitarbeitenden zentrale Grundlagen für den zukünftigen Erfolg von Zattoo sind. Der Verwaltungsrat würdigte die Arbeit des scheidenden CEO und setzt gleichzeitig auf Kontinuität durch die interne Nachfolge.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.