Tragödie in Crans-Montana: Justiz untersucht mögliches Verwaltungsversagen

10.03.2026


Die Walliser Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana deutlich ausgeweitet. Neben den bereits unter Anklage stehenden Betreibern der Unglücksbar "Le Constellation", Jacques und Jessica Moretti, sowie einem aktuellen und einem ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde, stehen nun auch Bürgermeister Nicolas Féraud und vier weitere Personen mit aktuellen oder früheren Funktionen in der Gemeindeverwaltung unter Verdacht. Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt neun Personen.

Bürgermeister Féraud und die vier weiteren neu hinzugekommenen Beschuldigten – darunter ein ehemaliger Gemeinderat, der zwischen 2021 und 2024 für öffentliche Sicherheit zuständig war, der damalige Brandschutzverantwortliche mit seinem Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit – müssen sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Dies sind dieselben Anklagepunkte, die auch gegen die Bar-Betreiber erhoben wurden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Aufnahme der Ermittlungen gegen die fünf weiteren Personen am Montag.

Der Brand in der Bar "Le Constellation" in der Neujahrsnacht kostete 41 Menschen das Leben, darunter sechs Italiener, und zählt zu den schwersten Katastrophen der modernen Schweizer Geschichte. 115 weitere Personen wurden bei dem Feuer verletzt, viele von ihnen mit schweren Verbrennungen, die weiterhin stationär behandelt werden müssen. Die Tragödie hat auch die Beziehungen zur Nachbarnation Italien belastet und Schockwellen durch den für die Region wichtigen Tourismussektor gesendet.

Bürgermeister Féraud hatte sich bereits im Januar zu Versäumnissen bei den jährlichen Sicherheitskontrollen geäußert und sein Bedauern bekundet. Die Justizbehörden haben ihre Untersuchungen, die sich zunächst auf die französischen Barbesitzer konzentrierten, Ende Januar erstmals auf Gemeindeangestellte ausgeweitet. Die nun erfolgte Erweiterung der Ermittlungen auf den Bürgermeister und weitere Verwaltungsmitarbeiter unterstreicht den umfassenden Charakter der Untersuchungen zu möglichem administrativem Versagen im Vorfeld der Katastrophe.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.