
Am Wochenende vom 24. auf den 25. Oktober 2026 stellt Europa turnusgemäß die Uhren auf Winterzeit um – in diesem Jahr so früh wie nur möglich. Nach den geltenden EU‑Regeln erfolgt der Wechsel stets am letzten Sonntag im Oktober. 2026 fällt dieser auf den 25. Oktober und damit auf das frühestmögliche Datum, das der Kalender zulässt. In Frankreich werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.00 Uhr die Uhren auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Folge: Der Tag dauert offiziell 25 Stunden, und viele Menschen verbuchen eine zusätzliche Stunde Schlaf.
In Spanien greift derselbe Mechanismus, mit regionalen Unterschieden bei der Uhrzeit. Auf der Halbinsel, auf den Balearen sowie in Ceuta und Melilla springen die Zeiger in der Nacht um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück. Wer zu diesem Zeitpunkt wach ist, erlebt die gleiche Stunde zweimal. Auf den Kanarischen Inseln verschiebt sich der Moment des Wechsels wegen der unterschiedlichen Zeitzone um eine Stunde nach vorn: Dort wird um 2.00 Uhr auf 1.00 Uhr zurückgestellt. Das Ziel ist in allen Regionen gleich – die geltenden EU‑Vorgaben zur saisonalen Zeitumstellung werden harmonisiert umgesetzt.
Der Wechsel auf die Winterzeit bringt veränderte Lichtverhältnisse mit sich. Morgens wird es nach der Umstellung früher hell, dafür setzt die Dämmerung nach der Uhr früher ein. In Spanien wie in Frankreich läuft das Winterhalbjahr regulär bis zum nächsten Wechsel auf Sommerzeit im März 2027. Die Grundidee hinter der seit den 1970er‑Jahren etablierten Praxis: Tageslicht besser mit typischen Aktivitätszeiten zu synchronisieren und so Energie einzusparen. Dass die Umstellung jeweils in der Nacht erfolgt, soll Störungen im Alltagsablauf begrenzen – von Pendelwegen bis hin zu logistischen Abläufen.
Gleichzeitig bleibt das System umstritten. In Frankreich wird zunehmend hinterfragt, ob die Zeitumstellung unter heutigen Bedingungen noch nennenswerte Energieeffekte bringt. Kritiker verweisen zudem auf mögliche gesundheitliche Belastungen, etwa Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen oder eine erhöhte Anfälligkeit für Herz‑Kreislauf‑Probleme, besonders bei Kindern und älteren Menschen mit empfindlicherem Biorhythmus. In Spanien wiederum sorgt die rechtliche Konstruktion dafür, dass auch 2026 nicht die letzte Umstellung sein wird: Nationale Vorschriften setzen die EU‑Regeln auf unbestimmte Zeit um, und jüngst veröffentlichte europäische Kalender bestätigen die Fortführung des Systems über das Jahr 2026 hinaus.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.