Volksanwalt warnt vor „Drehtürpsychiatrie“ in Österreichs Spitälern

12.03.2026


In Österreich wird rund ein Drittel der Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen zur falschen Zeit entlassen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Prüfschwerpunkt der Volksanwaltschaft, die das Entlassungsmanagement in der psychiatrischen Versorgung unter die Lupe genommen hat. Demnach müssen viele Betroffene länger als medizinisch notwendig im Spital bleiben, weil es an passenden Angeboten für die anschließende Betreuung mangelt – etwa an spezialisierten Wohngruppen.

Auslöser für die Untersuchung war die Beobachtung, dass Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Spitälern häufig nur für kurze stationäre Behandlungen aufgenommen, rasch wieder entlassen und nach relativ kurzer Zeit erneut eingewiesen werden. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) sprach bei der Präsentation der Ergebnisse von einer „sogenannten Drehtürpsychiatrie“ und leitete daraus den Prüfauftrag ab: Wenn Menschen in schneller Folge ein- und wieder austreten, müsse „etwas falsch laufen“.

Im Rahmen des Schwerpunkts besuchten die Volksanwaltschaft und Fachleute in ihren Kommissionen in den Jahren 2024 und 2025 unangekündigt 56 stationäre psychiatrische Abteilungen in ganz Österreich. Darunter waren 13 Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine Transitionspsychiatrie für den Übergang in die Erwachsenenpsychiatrie, 36 Erwachsenenpsychiatrien sowie sechs gerontopsychiatrische Abteilungen für ältere Menschen. Die Erhebungskriterien wurden gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat und dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) entwickelt.

Untersucht wurden unter anderem die Struktur und Effizienz der Dokumentations- und Informationsflüsse in den Kliniken. Dazu wurden sowohl das Personal und die Leitungsteams als auch die Patientinnen und Patienten befragt, letztere insbesondere zu ihrer Zufriedenheit mit der Behandlung und dem Entlassungsprozess. Die Erkenntnisse der Volksanwaltschaft deuten auf strukturelle Defizite im Übergang von der stationären Behandlung in die nachgelagerte Versorgung hin, die zu unnötig langen Aufenthalten und zu häufigen Wiederaufnahmen beitragen.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.