Widersprüchliche Signale im Iran-Konflikt, aber Anleger greifen wieder zu

27.03.2026


Die Aussicht auf eine mögliche Entspannung im Iran-Konflikt hat Europas Aktienmärkte zur Wochenmitte spürbar gestützt. In Frankfurt kehrte der Dax in den ersten Handelsminuten wieder über die Marke von 23.000 Punkten zurück und lag zuletzt 1,6 Prozent im Plus bei 22.995 Zählern. Zuvor war bekannt geworden, dass die US-Regierung dem Iran Medienberichten zufolge einen Plan zur Beendigung des Kriegs übermittelt hat. Parallel dazu fiel der Preis für die Nordseesorte Brent am Mittwoch unter die Marke von 100 US-Dollar.

US-Präsident Donald Trump erklärte, der Iran wolle "unbedingt einen Deal abschließen". Gleichzeitig wies Irans Militärführung Berichte über Verhandlungen für ein Ende des Krieges zurück und kritisierte die US-Regierung scharf. Anleger an den Finanzmärkten sind derartige widersprüchliche Signale mittlerweile gewohnt. Nach einem Ultimatum Trumps am Wochenende war der Dax am Montag zeitweise auf 21.863 Punkte gefallen und damit auf den tiefsten Stand seit April 2025. Eine Kurznachricht Trumps über angeblich gute Verhandlungen mit Teheran auf seiner Plattform Truth Social trieb den Leitindex im Verlauf desselben Tages jedoch bis auf 23.178 Punkte nach oben, bevor er sich am Dienstag weitgehend seitwärts bewegte.

Am Mittwoch überwog zunächst der Optimismus. Der X-Dax signalisierte vor Handelsbeginn einen rund 0,9 Prozent höheren Start bei 22.850 Punkten. Parallel zum Dax zog der MDax mit den mittelgroßen Werten um 2,2 Prozent auf 28.742 Punkte an. Auch der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx verzeichnete Zugewinne von rund anderthalb Prozent. Von dem Rückgang des Ölpreises und der Hoffnung auf eine Abmilderung der konjunkturellen Risiken profitierten vor allem Industrie- und Technologiewerte, die in den vergangenen Wochen stark unter Druck geraten waren.

Der Branchenindex Stoxx Europe 600 Industrials hatte in den gut vier Wochen seit Ausbruch des Iran-Kriegs rund 14 Prozent verloren, nachdem er zuvor noch Rekordstände erreicht hatte. Nun setzten zahlreiche Titel zu einer Erholung an. Im Dax gehörten Siemens Energy mit einem Tagesplus von etwa 5 Prozent zu den auffälligsten Gewinnern, nachdem die Aktie im Zuge des Konflikts fast ein Fünftel ihres Werts eingebüßt hatte. Im MDax sprangen die Papiere des Spezialchemiekonzerns Lanxess zeitweise um fast 14 Prozent nach oben und bauten damit ihre Erholung vom Tief seit 2009 deutlich aus. Marktteilnehmer werteten die Entwicklung als Gegenbewegung auf die Verluste der vergangenen Wochen – getragen von der Hoffnung, dass ein politischer Durchbruch im Nahen Osten die zuletzt dominierenden Risikoaufschläge an den Märkten verringern könnte.

Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke: Spielräume der Mitgliedstaaten eng begrenzt

30.03.2026


Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.

Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.

Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.

Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.