Wiener Börse erholt sich nach Verlusten

10.03.2026


Die Wiener Börse hat am Mittwoch eine leichte Erholung nach den deutlichen Verlusten der Vortage verzeichnet. Der ATX schloss 1,51 Prozent höher auf 5.515,85 Punkte, nachdem der heimische Leitindex zu Wochenbeginn in der Spitze über sechs Prozent abgesackt war. Auch der ATX Prime legte um 1,46 Prozent auf 2.741,14 Zähler zu, während andere europäische Börsenbarometer Gewinne im ähnlichen Ausmaß verzeichneten.

Für die Entspannung an den Märkten sorgte vor allem der Rückgang der Öl- und Gaspreise von ihren jüngsten Kursspitzen. Die Energiepreise kamen am Mittwoch merklich von den Höchstwerten des Vortages zurück, bleiben im Vergleich zur Vorwoche jedoch noch deutlich erhöht. Dieser Rückgang dämpfte die Sorgen vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Konflikts im Iran.

Zwei Faktoren trugen zur Beruhigung der Energiemärkte bei: Zum einen sorgten vage Hoffnungen auf mögliche Verhandlungen zur Beendigung des Konflikts für Entspannung. Die Zeitung "New York Times" hatte berichtet, dass iranische Geheimdienstmitarbeiter indirekt an den US-Geheimdienst CIA ein Angebot zur Verhandlung von Bedingungen für ein Kriegsende unterbreitet hätten, was das iranische Geheimdienstministerium jedoch dementierte. Zum anderen hatte eine Ankündigung von US-Präsident Donald Trump den Anstieg der Ölpreise gebremst, wonach die US-Marine Tanker bei der Durchfahrt durch die Straße von Hormuz eskortieren könnte und Trump Risikoversicherungen und Garantien für den gesamten Seehandel in der Region in Aussicht stellte.

Unter den Einzeltiteln zählten einige Werte, die an den vergangenen Tagen deutlich Federn lassen mussten, zu den größeren Gewinnern. So zogen FACC um 10,9 Prozent an, AT&S konnte sich um 7,4 Prozent erholen und Do&Co gewann 3,7 Prozent. Die schwer gewichteten Banken Erste Group und BAWAG erholten sich um 2,8 respektive 1,1 Prozent. Der Baukonzern Porr legte nach Zahlen um 2,4 Prozent zu, wobei Analyst Michael Marschallinger von der Erste Group von einer soliden Ertragsdynamik und robusten Auftragslage sprach, die auf Aufwärtspotenzial deute.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.